Direkt zum Hauptbereich

Endlich ein Gesetz – Muslime, Schwule und Transen dürfen nicht mehr beleidigt werden.

Nun werden uns auch noch die letzten „Freiheitsrechte“ genommen. Zukünftig dürfen Muslime, Schwule, Lesben oder andere außergewöhnliche Lebensformen nicht mehr verunglimpft oder beleidigt werden. Die Bundesregierung macht aus einer Meinungsäußerung nun einen Straftatbestand, auch wenn die oben Genannten pauschal als minderwertig diskreditiert werden.

 


Auch homophobes Gedankengut und verhetzende Beleidigungen werden nach dem Willen des Gesetzgebers ins Strafgesetzbuch integriert, gleich, ob sie in Briefen, E-Mails oder in Netzwerken geäußert werden. Das erfasst übrigens auch das bloße Weiterleiten etwa von Internet-Posts. Doch ist die Sache nicht so einfach, wie sie sich liest. Wenn beispielsweise ein Muslim einem ihm verhassten Deutschen entgegenschmettert: „Isch mach disch Krankenhaus, du Christenschwein“ oder gar: Isch fick deine Mutter und deine Oma“, dann mag das für betroffene Einheimische menschlich nicht ganz in Ordnung sein, muss aber im Alltag hingenommen werden, zumal der Deutsche in solchen Fällen ja nicht explizit schützenswert ist.

"Wir müssen der Menschenverachtung von vornherein den Nährboden entziehen, und wo immer nötig, konsequent einschreiten", begründet Bundesjustizministerin Christine Lambrecht das Vorhaben. Konkret bedeutet das: Wenn einer unserer Sozialgäste uns nicht wohlgesonnen ist, weil wir wegen großzügiger Unterstützungsleistung des in Obhut genommenen Kriegsflüchtlings unseren Unmut kundtun und uns wünschen, dass er wieder in seine Heimat zurückkehren möge, dann kann er uns vor Gericht zerren und uns wegen Herabwürdigung verklagen.

Meine semantisch anspruchsvolle Beschreibung des Tatbestandes hört sich auf der Straße freilich so an: „Verschwinde aus unserm Land!“ So mancher Bäckermeister, Dachdecker oder Kranführer legt wenig Wert auf die Schönheit unserer Sprache, wenn in seinem Bekanntenkreis gerade wieder mal eine Frau vergewaltigt wurde, weil sie in der falschen Gegend wohnte oder in einer Shisha-Bar ein deutscher Tabakliebhaber abgestochen wurde, weil er am falschen Tisch saß. Da drückt sich der wenig geübte Sprachästet aus der deutschen Mitte der Gesellschaft schon mal deftiger aus. 

Ob Muslime ungestraft Juden beleidigen dürfen, ist mir nicht bekannt. Da mangelt es im Gesetztestext eindeutig an präzisen Formulierungen. Auch vermisse ich die Determinanten, ab wann und mit welcher Wortwahl oder Formulierung eine strafbewehrte Beleidigung wirksam wird und wann nicht. Auch ist nicht klar abgegrenzt, ob ein Muslim einen Sinti oder ein christlicher Türke einen Roma diskriminieren darf oder nicht. Da bedarf es noch einer gewissen Nacharbeit.

Auch bei der Beurteilung der Riesentranse Olivia Jones oder der telegenen Lilo Wanders muss der herkömmliche Deutsche mit ausgeprägtem Hang zur Hetero-Sexualität seine Worte mit Bedacht wählen. Selbst militante Kampf-Lesben dürfen zukünftig nur noch "verglimpft" werden. Und wer sich dazu hinreißen läßt, einen "gegenderten Diversen" aus dem öffentlichen Pissoir hinauszukomplimentieren, weil der sich in der Tür geirrt hat, muss nunmehr mit dem Schlimmsten gerechnet werden. Da kann der Täter noch so sehr auf die Wahrung seiner Intimsphäre pochen.

Selbst, wenn einige Besucher auf der Domplatte in Köln reihenweise Mädels begrapschen, eine Araberbande aus dem Berliner Museum eine Golden Leaf-Münze klaut oder geldgierige Unholde aus dem osmanischen Reich ins Grüne Gewölbe in Dresden einbrechen, um sich an deutschen Kulturschätzen zu vergreifen, darf ich weder die verantwortlichen Clanchefs und ihre „Familienmitglieder“ pauschal verunglimpfen, noch die notgeilen Fremdlinge aus Syrien oder anderswo in ihrer Ehre kränken.


Die neue Strafvorschrift "verhetzende Beleidigung" soll als Paragraph 192a ins Strafgesetzbuch eingefügt werden. Unter Strafe steht es dann, "eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen" zu beschimpfen, böswillig verächtlich zu machen oder zu verleumden. Als Strafe sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vorgesehen.

Ich bin gespannt, ob wir Deutsche nächsten Monat noch in Urlaub in die Türkei fahren dürfen, weil immerhin die Gefahr besteht, dass wir uns in Bodrum über den Hotelkoch und dessen Fraß beschweren könnten.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Ganz Italien zittert – deutsche Medien schweigen - ein vulkanischer Supergau bahnt sich an.

Da bahnt sich etwas Furchterregendes an. Politiker und Medien schweigen verbissen, beißen sich an den drei scheinbar wichtigsten Themen fest, und unternehmen alles, um nicht selbst in den Fokus einer politischen Katastrophe zu geraten. Denn sollte der Vulkan explosionsartig ausbrechen, könnte innerhalb kürzester Zeit ein arktischer Winter in ganz Europa eintreten. Der italienische Supervulkan “Campo Flegrei“ kündigt seinen bevorstehenden Ausbruch an. Die phlegräischen Felder haben ihre Aktivitäten signifikant erhöht. Alleine im April hat die Erde rund um Neapel 700-mal gebebt. Die stärkste gemessene Magnitude lag vorgestern bei 3,6 – ein äußerst beunruhigender Wert, bei dem man von „Normalität“ schon lange nicht mehr reden kann. Die Anhebung der Erdschichten gehen schneller vonstatten als gewöhnlich. Die Angst der Bewohner wächst, dass ein verheerender Ausbruch nicht mehr lange auf sich warten lässt. Längst ist es neugierigen Besuchern nicht mehr erlaubt, die dampfenden und zischende

Wir sind 12.ter geworden. Eurovision Song Contest und die Superstars

Der in die Jahre gekommene Eurovision Song Contest – kurz ESC ist einfach nicht totzukriegen, obwohl sich die Mehrheit der Menschheit mit Stil, Niveau, Geschmack und Kunstverständnis nichts sehnlicher wünschte: Hätte er doch nie mehr stattgefunden.  Aber was will man machen, wenn im schwedischen Malmö der größte Musikwettbewerb der Welt stattfindet, die Bürger  jedoch  tagtäglich im   Fernsehen mit Figuren wie Robert Habeck, Olaf Scholz und Ricarda Lang gequält werden. Endlich eine Alternative.... In Zeiten von Putin, Klima und Pandemie, Kalifat-Sehnsüchten, Klimaklebern und kollektiven AfD-Bashings in unseren Sendern, scheint der ESC für viele der Griff nach dem rettenden Strohalm und damit der letzte Ausweg zu sein, sich das Hirn zuzudröhnen. Da darf man schon mal die Frage stellen, wie unsere Nation bislang ohne ESC, schaurige Bühnenauftritte und eine protestierende Greta Thunberg überleben konnte. Immerhin: Das dunkle Zeitalter unerträglichen Mangels deutschen Liedgutes liegt

Baerbocks Tagesthemen-Interviews in Zukunft nur noch mit Untertitel?

Nein, wir haben keine Außenministerin, Deutschland hat einen kosmetisch optimierten Bundessprachfehler. Wenn Annalena nicht nur zum TV-affinen Publikum spricht, sondern auch qualifizierten Pressevertretern Fragen kompetent und fachkundig beantwortet, können selbst hartgesottene Zuschauer intellektuell kaum noch folgen. In ihrem gestrigen „Tagesthemen“-Interview sorgte unsere Sprach-Influencerin in den Netzwerken für maximale Irritationen. Da jagte eine unverständliche Wortschöpfung die nächste, gefolgt von aufsehenerregenden Neologismen, eingebettet in verquaste Sätze, deren Sinn sich allenfalls eingeweihten Linguistikern oder erfahrenen Logipäden erschloss.  So mancher politikbeflissene Zuschauer auf dem heimischen Sofa musste nach der Sendung ratlos zurückbleiben, betrat Annalena doch beherzt und entschlossen linguistisches Neuland. Selbst in den sozialen Netzwerken herrschte in weiten Teilen Verwirrung, die sich in Tausenden Kommentaren bei "X", "Facebook" und