Dieses Mal trifft es Stephan J. Kramer (CDU), Thüringer Verfassungsschutz-Chef, der ohne die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation ein Amt innehat, für das ein abgeschlossenes Jurastudium sowie die Befähigung zum Richteramt vorweisen muss. In dessen Lebenslauf findet sich jedoch nur ein vorzeitig abgebrochenes Jurastudium, ja, nicht einmal der zwingend vorgeschriebene Vorbereitungsdienst zur zweiten Staatsprüfung, wie es der Paragraph 5 des deutschen Richtergesetztes verlangt. Inzwischen haben Titel- und Amtsanmaßungen in Deutschland Dimensionen angenommen, bei denen der Eindruck entsteht, dass politische Karrieren nur noch realisiert werden können, wenn man dafür den Beweis völliger Unfähigkeit liefert. Immerhin heißt es im Paragraph 2, Absatz 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes wortwörtlich: Das Amt kann nur an eine Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt nachweist.“ Vor zwei Wochen Frank Steffel (CDU) mit falschem Doktortitel, vor ein pa
Die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Rücksicht werden von der Verantwortung bestimmt. (Claudio Michele Mancini)