Alibi-Gesetze - Rechtsextremismus und Hasskriminalität - Facebook – die willfährigen die Vollstrecker
Am 03.04.2024 tritt das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Kraft. Das „Netzdurchsuchungsgesetz wird um einen kriminalisierenden „Baustein“ erweitert. Es soll Betroffene besser schützen. Dazu beinhaltet es deutliche Strafverschärfungen. Außerdem wird durch die Pflicht sozialer Netzwerke zur Meldung von Hasspostings an das Bundeskriminalamt der Ermittlungsdruck erhöht. Ein geschultes juristisches Auge, das sich das Gesetzesvorhaben genauer betrachtet, erkennt sehr schnell die Gefährlichkeit und die Konsequenzen eines Vorhabens, das im Wesentlichen politisch motiviert ist. Die schöne Verpackung auf der „Wundertüte“ trägt die irreführende Aufschrift, „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“. Vom Grundsatz her könnte man beim flüchtigen Lesen der Mogelpackung durchaus zustimmen. Vorsicht ist geboten. Die Implementierung ist nichts weiter als ein Instrument zur Kanalisierung politischer Ziele mit dem ehrenhaften Label, beleidigte Zeitgenoss