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Alibi-Gesetze - Rechtsextremismus und Hasskriminalität - Facebook – die willfährigen die Vollstrecker

Am 03.04.2024 tritt das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Kraft. Das „Netzdurchsuchungsgesetz wird um einen kriminalisierenden „Baustein“ erweitert. 

Es soll Betroffene besser schützen. Dazu beinhaltet es deutliche Strafverschärfungen. Außerdem wird durch die Pflicht sozialer Netzwerke zur Meldung von Hasspostings an das Bundeskriminalamt der Ermittlungsdruck erhöht.

Ein geschultes juristisches Auge, das sich das Gesetzesvorhaben genauer betrachtet, erkennt sehr schnell die Gefährlichkeit und die Konsequenzen eines Vorhabens, das im Wesentlichen politisch motiviert ist. Die schöne Verpackung auf der „Wundertüte“ trägt die irreführende Aufschrift, „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“. 

Vom Grundsatz her könnte man beim flüchtigen Lesen der Mogelpackung durchaus zustimmen. Vorsicht ist geboten. Die Implementierung ist nichts weiter als ein Instrument zur Kanalisierung politischer Ziele mit dem ehrenhaften Label, beleidigte Zeitgenossen schützen zu wollen. In Wahrheit dient dieses "Schutzinstrument" dazu, ehrabschneidenden oder entlarvenden Angriffen auf die vermeintliche Reputation und das Ansehen unserer Politiker einen Riegel vorzuschieben. Zugegeben - schwierig -, denn Dummheit oder Unvermögen lassen sich nicht dauerhaft kaschieren, selbst wenn man sich noch so oft schminkt.

Hass wird der Einfachheit halber zur Hasskriminalität erhoben, wobei niemand zu sagen vermag, wo der objektiv wahrnehmbare Übergang von Abneigung, Aversion, Antipathie, Ablehnung oder Abscheu in Hass stattfindet. Da kann der "unsympathische Idiot" von nebenan schnell zur Vorstrafe führen. Halten wir fest, in der Psychologie ist klar definiert, dass es sich bei allen vorgenannten Begriffen um sogenannte „soft Facts“ handelt und sie weder valide noch reliabel (trennscharf) sind. 

Mit anderen Worten, je nach Befindlichkeit, Gemüts- oder Stimmungslage – ganz gleich ob beim Richter, Staatsanwalt oder beim Betroffenen, kann das spontane Entgegenschleudern des Wortes „du Spinner“ oder „du fette Qualle“ entweder als Bagatelle, Beleidigung, oder im schlimmsten Fall als Hasskriminalität ausgelegt/empfunden werden. „Hoid dei Fotzn, du Schoaßblodern, du mistige“ könnte von einem Richter in Husum als kriminelle Diffamierung gewertet werden, von einem Richter in Rosenheim aber nicht mehr, als eine mundartliche Aufforderung darstellen, endlich zu schweigen.

Gleiches gilt für die politische Zuweisung für links und rechts. Es ist geradezu aberwitzig, die Gesinnung oder innere Haltung von Bürgern in „links-rechts-Kategorien“ einzuteilen, wenn die überwiegende Mehrheit politisch kaum engagierter Lebensformen weder über ausreichend funktionsfähige Hirnzellen verfügen, um die Richtungszuweisung eindeutig definieren zu können, noch in der Lage sind, ihre manischen Ideologien in Frage zu stellen.

Die Verortung von „Rechts“ und „Links“ sind nicht nur Beliebigkeitsfloskeln, sie sind genauso deppert, wie der Begriff „extrem“, der oft genug an einem einzigen falschen Wort festgemacht und nun justitiabel werden soll. Dieser Wahnsinn ist kaum noch in Worte zu fassen.

Doch konzentrieren wir uns besser auf die initiale Motivlage des jetzigen Gesetzesvorhabens. Die sozialen Netzwerke entwickelten sich im Laufe der Jahre zur massiven Bedrohung für unqualifizierte und inkompetente Politiker, deren ideologischer Nonsens in unserer Gesellschaft massiven Schaden zufügt.

Die Meinungsbildung innerhalb einer relevanten Größenordnung potentieller Wähler hat längst wahlentscheidende Dimensionen angenommen. Unter den woken, klimaaffinen, genderfreudigen Protagonisten mit ausgeprägtem Hang zum humanistischen Veganismus, Geschlechtsfindung und zur aktiven Schnitzel-Vermeidung, hat sich die schiere Angst breitgemacht, dass da „etwas aus dem Ruder läuft“.

Insbesondere unsere Minister wie Habeck, Faeser, Baerbock oder auch der Kanzler sind inzwischen derart dünnhäutig geworden, auch weil sie wissen, dass sie nichts, aber auch gar nichts im Griff haben. Die sozialen Netzwerke sind voll von Häme, Schadenfreude, abfälligen Kommentaren, Ironie und Sarkasmus. Auch Herabwürdigungen bis hin zu Beleidigungen. Nie war eine Regierung im Nachkriegsdeutschland so unbeliebt aber auch so unqualifiziert wie heute. 

Jetzt muss also ein Gesetz her, um den Nimbus gottgleicher Fähigkeiten aufrecht zu erhalten. Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Juni 2017, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung von Paragraf 103 des Strafgesetzbuches der die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe stellt, einstimmig angenommen. 

Die "Majestätsbeleidigung" türkischer, russischer amerikanischer oder afrikanischer Potentaten ist dagegen erlaubt, zum Schutz deutscher Politiker hat Nancy Faeser nunmher die Majestätsbeleidigung reanimiert und verschärft. Helmut Kohl, wir erinnern uns, war eine Hassfigur für die damaligen Grünen. Linksgrüne haben sich übelst und am laufenden Band über seine Körperfülle lustig gemacht, er war nur die "Birne". Jetzt wollen Politiker Witze, die auch das Äußerliche treffen, verbieten.  Ist das nicht Moppelmoral? Ich sage ja.

Damit ist beispielsweise die Bezeichnung „Bundessprachfehler“ oder „Ofenbauminister“ eine justitiable Bezeichnung. Unsere Koalitionäre sollen ab sofort vor Häme, Mitleid, ihrer eigenen Lächerlichkeit - also vor der Bürgermeinung beschützt werden, – nicht mehr, nicht weniger.

Wollen wir die Sache doch einmal deutlich formulieren. Politiker scheren sich nicht um die Belange der Bürger, nicht um Mehrheitswillen und auch nicht um deren Sicherheitsbedürfnisse. Politiker kümmern sich geradezu schamlos um ihr eigenes Image, um schöne Fotos, um ihr Wohlergehen, ihren Machterhalt und beim Blick auf ihre Kontostände um attraktive See-Grundstücke. Punkt. Es gilt die schönen Privilegien und Bezüge mit Zähnen und Klauen zu verteidigen und schielen verängstigt und mit Panik in der Hose nach Sachsen und Thüringen. 

Hört oder sieht man genau hin, fällt auf, dass insbesondere die SPD und die GRÜNEN wie aufgescheuchte Hühner vor ihrer Schlachtung reagieren, wenn die Demoskopen wieder einmal die Zuwachsraten der AfD vermelden. Wobei wir mit dem Terminus „Schlachtung“ bei des Pudels Kern angelangt sind. So wie es aussieht, laufen den "Etablierten" in Scharen die Wähler davon. Da gilt es, die "Abtrünnigen" schnellstens wieder einzufangen. 

Jetzt, kurz vor den Wahlen wird alles aufgefahren was nach Rettung in letzter Minute aussieht. Schon deshalb schlachtet der Politiker doch lieber den Bürger und dessen Rechte. Angefangen beim Parteiverbot des Todfeindes über die Kriminalisierung unserer Bauern bis hin zum Facebook-User, der mit seinen Wahrheiten Politikern unangenehme Gefühle bereitet. Was lag also näher, mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität die zukünftigen Weichen zu stellen, damit der „Zug“ in den Netzwerken noch rechtzeitig in die richtige Richtung fährt.

Das klappt jedoch nur, wenn man auch Facebook, Twitter, Telegram und Konsorten in Kuratel und in die Verpflichtung nimmt und deren Dienste als Büttel und Löschkommando-Vollzieher gut honoriert. Was sich jedoch das Ansinnen unserer auch so integren und verantwortungsvollen Politiker und deren Vorhaben zur allgemeinen Volksdisziplinierung angeht, wirkt für jeden „Netzwerker“ geradezu grotesk.

Hass und Hetze, Herabwürdigung und Ehrabschneidung ist nun kriminell, währen die staatlich subventionierten Profi-Moralisten und hirnlosen Meinungsunterdrücker kein Problem damit haben, auf den eigenen Plattform als öffentliche Zuhälter aufzutreten und massive Werbung fürs horizontale Gewerbe zu betreiben. 

Proteste bleiben wirkungslos. Nicht einmal sperren kann man diese degoutante Flutung von Lockangeboten aus der unteren Schublade, obwohl FB wissen muss, dass dahinter ausnahmslos übelste Gaunerfirmen mit betrügerischen Abzock-Plattformen stecken, die unbehelligt ihren Geschäftsmodellen frönen.

Stattdessen betätigt sich Facebook als massenhafter Totengräber der freien Meinungsäußerung. Man darf sich ins “Dritte Reich“ versetzt fühlen, als der Blutrichter Roland Freissler während seiner Henkerurteile die Angeklagten des Rechtes beraubte, sich angemessen zu verteidigen oder gar Vorwürfen zu widersprechen. Facebook widmet berechtigten kritischen Artikel in Hassrede um, sperrt, macht mundtot und verbannt User und verhindert jede Möglichkeit einer erfolgreichen Gegenwehr. 

Das, liebe Koalitionäre, geht nicht mehr lange gut, es sei denn, unsere Eliten greifen zum Äußersten und schalten die Netzwerke nach chinesischem Vorbild komplett ab.

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