Bürger zweifeln in zunehmendem Maße an unserem Justizsystem, weil sich immer öfter und mit guten Gründen der Gedanke einer Zweiklassen-Gerichtsbarkeit aufdrängt. Nun erschüttert ein handfester Justizskandal in Berlin, den man offenkundig nicht mehr hinter einem humanistischen Rechtfertigungs-Geschwurbel verstecken konnte. Ein verurteilter Sexualstraftäter erfreut sich plötzlich und völlig unerwartet seiner Freiheit. Obwohl die Behörden ihn als gefährliche Bedrohung eingestuft haben, ordnete am 19. Januar das Berliner Kammergericht die Freilassung von Mahmood D. (37) trotz akuter Fluchtgefahr an. Nicht einmal eine elektronische Fußfessel oder die üblichen Meldeauflagen wurden verfügt. Jedem gesetzestreuen Deutschen stockt angesichts dieses hanebüchenen Vorgangs der Atem, da der afghanische Gewaltverbrecher nach der Verkündung des Urteils Juni 2025 unmissverständlich Rache an seinem Opfer angedroht hat. Sieben Jahre und neun Monate Haft – so lautete das eigentliche Urteil für de...
Die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Rücksicht werden von der Verantwortung bestimmt. (Claudio Michele Mancini)