Bürger zweifeln in zunehmendem Maße an unserem Justizsystem, weil sich immer öfter und mit guten Gründen der Gedanke einer Zweiklassen-Gerichtsbarkeit aufdrängt. Nun erschüttert ein handfester Justizskandal in Berlin, den man offenkundig nicht mehr hinter einem humanistischen Rechtfertigungs-Geschwurbel verstecken konnte.
Ein verurteilter Sexualstraftäter erfreut sich plötzlich und völlig unerwartet seiner Freiheit. Obwohl die Behörden ihn als gefährliche Bedrohung eingestuft haben, ordnete am 19. Januar das Berliner Kammergericht die Freilassung von Mahmood D. (27) trotz akuter Fluchtgefahr an. Nicht einmal eine elektronische Fußfessel oder die üblichen Meldeauflagen wurden verfügt. Jedem gesetzestreuen Deutschen stockt angesichts dieses hanebüchenen Vorgangs der Atem, da der afghanische Gewaltverbrecher nach der Verkündung des Urteils Juni 2025 unmissverständlich Rache an seinem Opfer angedroht hat.
Sieben Jahre und neun Monate Haft – so lautete das eigentliche Urteil für den in Untersuchungshaft sitzenden 27-jährige Afghanen, der seine ehemalige Partnerin mit äußerster Brutalität gequält, mehrmals vergewaltigt, mit einem heißen Bügeleisen traktiert, mit brachialen Faustschlägen im Gesicht verletzt und mit einem Messer in Todesängste versetzt hatte. Immerhin, sie hatte mehr Glück als Hunderte ihrer Geschlechtsgenossen, die Opfer unserer bedauernswerten Migranten wurden und überlebte.
Der „Schutzbedürftige“ wanderte nach der Anzeige seiner Lebensgefährtin Ende 2022 sofort in U-Haft, doch ihr brutaler Ex-Partner ist seit drei Wochen trotz eines Strafurteils wieder frei. Jetzt wurde für die junge Frau Polizeischutz angeordnet und die Behörden haben sie vorsorglich an einen „geheimen Ort“ in Sicherheit gebracht. Was sich in der Meldung so spröde und so fürchterlich normal anhört, lässt jedoch die Vermutung zu, dass Justiz und Polizeibehörden nicht wissen, wo sich „hilfsbedürftige“ Gewaltverbrecher derzeit aufhält. Mich würde es nicht wundern, wenn sich der Mann spontan dazu entschlossen hätte, mit dem FlixBus nach Kabul zurückzukehren.
Doch nun wird es richtig „spannend“. Der „TAGESSPIEGEL“ und die „WELT“ haben heute Morgen die Bombe platzen lassen. „Suchtkranker Richter am Landgericht Berlin verschleppt Verurteilung eines afghanischen Vergewaltigers.“ Der Vorsitzende Richter am Landgericht Berlin habe nach der Verkündung des Urteils auch nach 4 Monaten noch immer kein Verhandlungsprotokoll verfasst, obwohl zur Verurteilung eine solche Sitzungsniederschrift als zwingendes Prozedere vorgeschrieben ist und den Anwälten des Angeklagten zugestellt werden muss.
Dem Kammergericht blieb „wegen dieses Versäumnisses“ keine andere Wahl, so die offizielle Verlautbarung, den Angeklagten deshalb wieder in die Freiheit zu entlassen. Der Vorfall ist eine glatte Bankrotterklärung und ein Beleg für die dysfunktionale Gerichtsbarkeit – insbesondere in unserer Bundeshauptstadt in Berlin. Zwar wurde der Richter jetzt „suspendiert“, was immer das heißen soll, doch die Gerichtsposse ist damit längst nicht zu Ende. Jetzt müssen Richter an einem anderen Gericht erst einmal entscheiden, ob die Entlassung des Kriminellen „rechtens“ war.
Ach, weshalb reg ich mich eigentlich auf? Es ist ja nicht so, als gäbe es in unserem grün-bunten Lummerland nicht dutzendweise „gnädige Urteile“ für „schutzsuchende Gewaltverbrecher“, verwirrte und traumatisierte Einzeltäter, Sozialgäste, deren Taschengeld aus der Sozialkasse nicht ausreicht oder arme Moslems, deren überschwappender Testosteronspiegel beim Anblick einer deutschen Frau einen Blackout verursacht. Da greift man als gläubige Moslem schon mal zum Messer, zum Hackebeil, zur Machete oder zu anderen hilfreichen Gerätschaften, mit denen man deutschen Staatsbürgern nach dem Leben trachtet, um sich selbst zu verwirklichen. Das ist die neue Normalität in Deutschland.
Doch wenden wir den Blick auf den jüngsten Skandal. Ein „suchtkranker Vorsitzender Richter am Landgericht“ also! Da hätte man als regelkonformer Bürger schon mal gerne gewusst, um welche Sucht es bei dem Juristen handelt. Als Beobachter am Rande des Geschehens ist man fassungslos. Immerhin scheint es in unserem Land vorstellbar, dass ein zugekiffter Richter möglicherweise den angeklagten Dealer, von dem er seine tägliche Ration Koks bezieht, mit vorsorglichen Verfahrensfehlern die Freiheit ermöglicht, um sich die Bezugsquelle zu erhalten.
„Refugee
Welcome“, so schallte es aus allen Bundesbehörden, Abgeordnetenbänken und bunt-grünen Regierungskehlen.
Doch wen wir das willkommen heißen sollten, das haben „SIE“ uns nicht gesagt.
Es dauerte nicht lange, dann durften deutsche Bürger in den täglichen
Nachrichten sehen und hören, was uns verantwortliche Politiker eingebrockt
haben. Die Kriminalitätsraten unserer „Besucher“ sind seitdem explodiert und
eine abhängige und weisungsgebundene Justiz zerstört mit einer „Zweiklassen-Gerichtsbarkeit“
und ihren oft nicht mehr nachvollziehbaren Urteilen das Vertrauen in den
Rechtsstaat.
Deutschland ist vollkommen aus den Fugen geraten. Und das in jeder Hinsicht. Besonders dramatische Auswirkungen allerdings hat das auf das Sicherheitsgefühl einer ganzen Gesellschaft, die von der Politik in eine Art wokes Humankuratel gepresst wurden und jetzt in ihrem Alltag Mord, Totschlag, Vergewaltigungen, Raubüberfälle, Drogenhandel und Aggressionen von jenen ertragen müssen.
Es
mutet wie ein zynischer Treppenwitz an, liest man die Begründung für die
Entlassung eines brandgefährlichen Straftäters, der eine potenzielle Gefahr für
die Bürger darstellt. „Die Fortdauer der Untersuchungshaft erwies sich infolge
gravierender, der Justiz zuzurechnender Verfahrensverzögerungen als
unverhältnismäßig.“ Alle Wetter! Und weshalb war kein "Anschlusshaftbefehl" aufgrund latenter Fluchtgefahr eines gemeingefährlichen Verbrechers möglich? Sind sich unsere Eliten überhaupt darüber im Klaren, wie tiefgreifend der Verlust des Vertrauens in rechtsstaatliche Verfahren und wie nachhaltig unsere Regierungsverantwortlichen das Rechtsempfinden der Bürger aus den Angeln gehoben haben?
Während
Coronakritiker oder "Reichsbürger" schon seit Jahren in U-Haft oder schmoren,
ohne dass sich Fehler einschleichen, die eine Entlassung erforderlich machen würden, scheinen
hoch kriminelle Clanmitglieder oder gemeingefährliche „Hilfssuchende“ sich auf
die schützende Staatshand verlassen zu können. Hoch betagte Reichsbürger, von
denen zu keinem Zeitpunkt Gefahr für Leib und Leben ausgegangen ist, können offenkundig
nach "dem Rechtsverständnis einiger Politiker" problemlos verhaftet
und in Gefängnisse geworfen werden. Auf der anderen Seite müssen wir knapp 750.000 offene Strafverfahren bei den Gerichten klaglos zur Kenntnis nehmen. Das verstehe, wer will.
Der Fall Berlin, das Landgericht und der auf freien Fuß befindliche Gewaltverbrecher sind inzwischen symptomatisch für die politische, juristische und gesellschaftliche Geisteshaltung in unserem Land. Die politisch-woke Indoktrination und das pervertierte Humanverständnis hat tiefe Spuren hinterlassen. Mag der Gerichtssprecher am Landgericht Berlin noch so salbungsvoll betonnen, dass es sich um einen „absoluten Einzelfall“ handele, die gewählte Formulierung: „Wir müssen immer wieder zweifelhafte Urteile hinterfragen“, deutet unzweifelhaft darauf hin: „Es ist etwas faul im Staate Dänemark!“ Mehr als nur faul, das möchte ich hier explizit hinzufügen.
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