Das ist doch mal ne Nachricht. Unser allseits
unbeliebter Heiko, ein minimalkompetenter Jurist ohne Berufserfahrung, beschloss
wegen andauernder Herabwürdigung seiner Person bei Facebook und Twitter, sich
mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu rächen. Im stillen Kämmerlein erfand
er deshalb das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Schon die phantasievolle
Wortschöpfung weist darauf hin, dass es sich bei dem spektakulären Terminus um
eine wegweisende Innovation handelte, die in die juristische Geschichte
eingehen sollte. Ziel: Hass, Hetze, Rassismus und Beleidigungen sollen in den
sozialen Netzwerken radikal „ausgemaast“ werden.
Dann machte er sich an die Arbeit, der kleine Maas. Er
holte sich Rat bei einem ehemaligen Stasi-Agenten, dessen Namen ich hier nicht
nennen darf und ließ sich in die ausgefeimtesten Methoden des qualifizierten
Bürgerterrors einweisen. Solchermaßen gewappnet ging er mit sich selbst in
Klausur und arbeitete an einem Gesetzestext für quantitative
Meinungseinschränkung. Heraus kam ein juristischer Entwurf, mit dem man fortan
den Nutzern von Netzwerken nicht nur das Fürchten lehren konnte.
Nach ein paar Wochen intensiven Nachdenkens legte er
die so genannte „Maas’sche Netzwerkwaffe zur Beschränkung unzulässiger
Wortlaute im öffentlichen Raum" dem Bundestag vor, das jedoch auf Rat der
SPD-Führung vorher ein wenig entschärft wurde. Maas sei mit seiner schöpferischen
Idee übers Ziel hinausgeschossen, hieß es. Ursprünglich sah sein Gesetz vor,
jede öffentliche Meinungsäußerung gänzlich zu verbieten. Aus Gründen der
leichteren Überrumplung des gewöhnlichen Bürgers einigte man sich dann auf die
griffige Formel "NetzDG", Gesetz zur Verbesserung der
Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken.
Da strahlte er, der kleine Mann im Konfirmantenanzug,
als die Mitglieder des Bundesrats und Bundestags den spektakulären Geistesblitz
eines bislang völlig unterschätzten Kollegen durchwinkten. Auch wenn einige
Abgeordnete gewisse Bedenken anmeldeten, weil mit der Verabschiedung des neuen
Erlasses einige Prinzipien unserer Demokratie und der Meinungsfreiheit ein
wenig beschädigt würden. Man hat man Fünfe gerade sein lassen, schließlich
handelte es sich um einen jungen Kollegen, dem man auch mal einen Erfolg gönnen
wollte.
Ich bin geneigt, Heikos Unerfahrenheit nicht über Gebühr anzuprangern, da er während seiner Schaffenszeit an der komplizierten Materie ein paar wesentliche Elemente unserer Verfassung außer Acht ließ. Schließlich hat er sich bemüht, und das muss anerkannt werden. Dummerweise hatte Heiko völlig vergessen, dass er vor einigen Jahren bei Twitter den ehemaligen Bundesbankchef Thilo Sarrazin als Idiot bezeichnet hat. Eine legasthenische „Anmaasung“, wie ich meine. Ich will Heikos Mängel hinsichtlich Grammatik, Interpunktion und Rechtschreibung trotz seines Jurastudiums nicht überbewerten, da er sich auf der anderen Seite redlich bemüht, in vollständigen Sätzen zu sprechen und dabei versucht, den einen oder anderen lichten Gedanken zu Papier bringen. Gelingt ihm nicht oft, tut aber seiner Überflüssigkeit als Jurist keinen Abbruch.
Dass nun unser Justizminister Opfer seiner eigenen
Gesetze wurde, und Twitter seine öffentliche Beleidigung gnadenlos löschte, ist
für ihn zwar peinlich, aber kein Beinbruch. Dazu wäre ja vonnöten, dass man das
selbst gebastelte Gesetz einerseits auch begriffen hat, und sich andererseits
auch daran halten müsste. Doch das darf man bei Heiko auch heute noch
ausschließen. Zwar werden sich seine eigenen Genossen ins Fäustchen lachen, ihm
aber jovialen Trost spenden. Wir machen ja alle mal einen Fehler.
Immerhin hat der juristische Dilettant IT-Unternehmen
wie Facebook und Twitter ermächtigt, sich als Sittenwächter zu betätigen. Die
aber haben Heikos verunglücktes Gesetzestraktat höchst trickreich in ein
Demokratiebeseitigungsgesetz umgewandelt. Hoch lebe die Schlagkraft
inkompetenter Politiker. Da bleibt einem als Bürger nichts mehr zu wünschen
übrig, außer, dass uns in Zukunft „Maasregeln“ erspart bleiben mögen.
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