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Heiko Maas wird von Twitter gelöscht

Das ist doch mal ne Nachricht. Unser allseits unbeliebter Heiko, ein minimalkompetenter Jurist ohne Berufserfahrung, beschloss wegen andauernder Herabwürdigung seiner Person bei Facebook und Twitter, sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu rächen. Im stillen Kämmerlein erfand er deshalb das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Schon die phantasievolle Wortschöpfung weist darauf hin, dass es sich bei dem spektakulären Terminus um eine wegweisende Innovation handelte, die in die juristische Geschichte eingehen sollte. Ziel: Hass, Hetze, Rassismus und Beleidigungen sollen in den sozialen Netzwerken radikal „ausgemaast“ werden.



Dann machte er sich an die Arbeit, der kleine Maas. Er holte sich Rat bei einem ehemaligen Stasi-Agenten, dessen Namen ich hier nicht nennen darf und ließ sich in die ausgefeimtesten Methoden des qualifizierten Bürgerterrors einweisen. Solchermaßen gewappnet ging er mit sich selbst in Klausur und arbeitete an einem Gesetzestext für quantitative Meinungseinschränkung. Heraus kam ein juristischer Entwurf, mit dem man fortan den Nutzern von Netzwerken nicht nur das Fürchten lehren konnte.

Nach ein paar Wochen intensiven Nachdenkens legte er die so genannte „Maas’sche Netzwerkwaffe zur Beschränkung unzulässiger Wortlaute im öffentlichen Raum" dem Bundestag vor, das jedoch auf Rat der SPD-Führung vorher ein wenig entschärft wurde. Maas sei mit seiner schöpferischen Idee übers Ziel hinausgeschossen, hieß es. Ursprünglich sah sein Gesetz vor, jede öffentliche Meinungsäußerung gänzlich zu verbieten. Aus Gründen der leichteren Überrumplung des gewöhnlichen Bürgers einigte man sich dann auf die griffige Formel "NetzDG", Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken.

Da strahlte er, der kleine Mann im Konfirmantenanzug, als die Mitglieder des Bundesrats und Bundestags den spektakulären Geistesblitz eines bislang völlig unterschätzten Kollegen durchwinkten. Auch wenn einige Abgeordnete gewisse Bedenken anmeldeten, weil mit der Verabschiedung des neuen Erlasses einige Prinzipien unserer Demokratie und der Meinungsfreiheit ein wenig beschädigt würden. Man hat man Fünfe gerade sein lassen, schließlich handelte es sich um einen jungen Kollegen, dem man auch mal einen Erfolg gönnen wollte.

Ich bin geneigt, Heikos Unerfahrenheit nicht über Gebühr anzuprangern, da er während seiner Schaffenszeit an der komplizierten Materie ein paar wesentliche Elemente unserer Verfassung außer Acht ließ. Schließlich hat er sich bemüht, und das muss anerkannt werden. Dummerweise hatte Heiko völlig vergessen, dass er vor einigen Jahren bei Twitter den ehemaligen Bundesbankchef Thilo Sarrazin als Idiot bezeichnet hat. Eine legasthenische „Anmaasung“, wie ich meine. Ich will Heikos Mängel hinsichtlich Grammatik, Interpunktion und Rechtschreibung trotz seines Jurastudiums nicht überbewerten, da er sich auf der anderen Seite redlich bemüht, in vollständigen Sätzen zu sprechen und dabei versucht, den einen oder anderen lichten Gedanken zu Papier bringen. Gelingt ihm nicht oft, tut aber seiner Überflüssigkeit als Jurist keinen Abbruch.

Dass nun unser Justizminister Opfer seiner eigenen Gesetze wurde, und Twitter seine öffentliche Beleidigung gnadenlos löschte, ist für ihn zwar peinlich, aber kein Beinbruch. Dazu wäre ja vonnöten, dass man das selbst gebastelte Gesetz einerseits auch begriffen hat, und sich andererseits auch daran halten müsste. Doch das darf man bei Heiko auch heute noch ausschließen. Zwar werden sich seine eigenen Genossen ins Fäustchen lachen, ihm aber jovialen Trost spenden. Wir machen ja alle mal einen Fehler.


Immerhin hat der juristische Dilettant IT-Unternehmen wie Facebook und Twitter ermächtigt, sich als Sittenwächter zu betätigen. Die aber haben Heikos verunglücktes Gesetzestraktat höchst trickreich in ein Demokratiebeseitigungsgesetz umgewandelt. Hoch lebe die Schlagkraft inkompetenter Politiker. Da bleibt einem als Bürger nichts mehr zu wünschen übrig, außer, dass uns in Zukunft „Maasregeln“ erspart bleiben mögen.
  

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