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Verfassungsrichter rügt Sprache und Stil der Parteien

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Andreas Voßkuhle hat gesprochen. Die höchste Rothaut aller Gerichte hat die Parteien wegen ihrer inakzeptablen Rhetorik gerügt, insbesondere die CSU und damit implizit die Parteihäuptlinge Söder und Seehofer. 


Überraschend, dass ausgerechnet der höchste Richter gegenüber der Süddeutschen Zeitung eine „christliche Partei“ mit deren Wahlkampf-Jargon zur Zielscheibe machte und nicht etwa die AFD. Das sollte den Grünen und den Roten schwer zu denken geben, die ohne Unterlass mit schlimmsten Diffamierungen und Diskreditierungen auf den Parteigegner eindreschen, die unter "rechtsstaatlichen Umständen" gewählt wurde. 

„Herrschaft des Unrechtes“ im Zusammenhang der Flüchtlingskrise soll nach Meinung des Gerichtes angeblich Assoziationen zum NS-Unrechtsstaates wecken und daher „inakzeptabel“ sein. Alle Wetter. Angesichts des bejammernswerten Bildungsniveaus und der marginalen Geschichtskenntnisse innerhalb der deutschen Bevölkerung, bezweifle ich, dass beim deutschen Michel derartig affektive „Echo-Effekte“ auftreten und er bei der Verwendung dieses Terminus an die Nazis denkt. Ebenso wenig kann ich mir vorstellen, dass von Politikern der CSU mit der gerügten Redewendung die gedankliche Verbindung zum NS-Regime gewollt ist oder war.

Doch der herkömmliche Deutsche ist nicht ganz so blöde, wie manche promovierte Juristen glauben. Denn der Bürger fragt sich im Hinblick auf die höchstinstanzliche Beurteilung einer Tatsache, was es mit der „Rechtmäßigkeit an deutschen Grenzen“ auf sich hat, wenn Hunderttausende ohne Pass oder Identifikation ein Land okkupieren und deren Sozialkassen ausplündern. Herr Voßkuhle ist auf dem Holzweg, was seine „angenommene Assoziation“ angeht. Unrecht verbindet der Deutsche längst mit dem Tagesgeschehen auf unseren Straßen und nur peripher mit NS-Zeiten vor mehr als 70 Jahren. Er assoziiert vielmehr die katastrophale Veränderung in seinem Umfeld, in dem Frauen oder Mädchen spätestens bei einbrechender Dunkelheit aus Angst vor Übergriffen nach Hause gehen und Parks oder Ansammlungen in Städten meiden.
  
Freilich, Andreas Voßkuhle mahnte aber auch, man solle nicht immer gleich aus falsch verstandener „political correctness“ den Vorwurf des Populismus erheben. Doch der wiederum ist eine Lieblingsdisziplin unserer grünen Weltverbesserer und roten Genossen, die, wo sie auch immer gehen und stehen, nur allzu gern die Rassismuskeule schwingen und inzwischen eine Mehrheitsmeinung in unserer Bevölkerung mit militant-humanistischen Parolen in die Knie zwingen wollen.  

Ein weiterer, harsch vorgetragener Kritikpunk unseres Bundesjuristen muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. „Wer rechtsstaatliche Garantien in Anspruch nimmt, muss sich dafür nicht beschimpfen lassen." Mit diesem Hinweis rechtfertigt sich das Bundesverfassungsgericht selbst und auch gleich im Namen der gesamten Gerichtsbarkeit, die in Hinsicht auf das „Rechtsempfinden“ der Bürger kaum noch ihren Namen verdient. Und genau darauf kommt es an, und nicht auf die akademisch-abstrakte Juristerei, die am Gesamtempfinden einer Nation vorbeigeht und damit zur Nabelschau juristischer Erbsenzählerei verkommt.

Wo sind sie denn, die Rechtsgarantien, von denen Herr Voßkuhle spricht? Wer erfüllt sie denn noch? Etwa die Polizei, die aufgrund völliger Überlastung nur noch bei einem Bruchteil von Rechtsbrüchen auf unseren Straßen eingreift? Die Staatsanwaltschaften, die zwischenzeitlich komplett überfordert sind? Gar unsere Richter, die mittlerweile mit ausziehbaren Stehleitern die Aktengebirge erklimmen, um einen Abschiebefall zu bearbeiten? Ich will davon absehen, das Bin Laden'sche Leibwächter-Desaster als Beispiel aufzuführen - ein gelebtes Trauerspiel deutscher Justiz.

So führt das Verfassungsgericht weiter aus: Das Hauptproblem des Populismus sei nicht, dass mit harten Bandagen gestritten werde, sondern dass er die "Grundannahmen unserer pluralen Demokratie" untergrabe.“ Ach was? Wo lebt dieser Richter des Bundesverfassungsgerichtes eigentlich? Es ist ja ganz schön, wenn die plurale Demokratie funktioniert.

Zur Erinnerung, werter Herr Oberrichter: Der Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel hat die „pluralistische Demokratie klar definiert. „Jede pluralistische Demokratie funktioniert nur dann, wenn nicht nur Verfahrensvorschriften und Spielregeln eines „fair play“ eingehalten werden, sondern auch einen etablierten Wertkodex anerkennt, der ein Minimum abstrakter, regulativer Ideen generellen Charakters enthalten muss“ Zitat Ende. Davon kann inzwischen keine Rede mehr sein.

Man schaue sich „echte" Kriminalstatistiken an und deren Entwicklung in den letzten 5 Jahren. Setzt man die Verurteilungsquote für den gleichen Zeitraum ins Verhältnis zu den Straftaten, lässt sich sich mühelos ablesen, dass eine „rechtsstaatliche Garantie“ unter heutigen Bedingungen überhaupt nicht mehr zu gewährleisten ist. Schon gar nicht für Leib und Leben, Ordnung und Sicherheit oder gar körperliche Unversehrtheit. Verehrter Herr Voßkuhle, Alexander Dobrindt lag richtig, wenn er mit seinem Begriff „Anti-Abschiebe-Industrie“ meint, ein von der Kanzlerin Merkel angeordnetes Unrecht beim Namen nennt und ein paar Hohlköpfe aufgerüttelt hat. Richterlich erwünschte Rhetorik hin, richterliche Rhetorik her.

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