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Deutschland bekommt weltweit das erste Fußgängergesetz

Als wenn wir keine anderen Sorgen hätten. Endlich erfüllt sich für die Mitglieder der Grünen Partei ein feuchter Traum. In Berlin soll das weltweit erste Fußgängergesetz angewendet und durchgesetzt werden.

 


Wenn alles nach Planung läuft, wird heute das Fußverkehrsgesetz verabschiedet. Das neue Paragrafenwerk setzt neue Standards, wie das Zu-Fuß-Gehen in Berlin gefördert und sicherer gemacht werden soll. Gedrängel an Fußgängerampeln darf es in Zukunft nicht mehr geben. Rechtsabbiegende Autos werden ausgemerzt. Käuferschlangen an den Kassen von REWE oder LIDL werden untersagt und gehören dann endlich der Vergangenheit an. In U-Bahnschächten und Rolltreppen wird man rigoros durchgreifen. Parkbänke an den Eingängen von Kaufhäusern in den Innenstädten sollen hetzende Fußgänger zum Verweilen einladen.

Man hält es im Kopf nicht mehr aus, was unsere Fußverkehrsstrategen in Berlin noch so alles in Gesetzestexte gießen. Die Grünen nennen dieses Vorhaben sogar „einen einzigartigen, Großstädtischen Masterplan.“ Ich sehe es noch kommen, dass eines Tages das Flatulieren in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Aufzügen strikt geregelt werden muss.

Überhaupt schlage ich vor, dass ein Deutscher Bürger nichts in der Öffentlichkeit zu suchen hat, sofern er nicht in der Lage ist, 2.197 Bundesgesetze, 46.777 Einzelvorschriften mit 3.131 Verordnungen und 39.197 Einzelvorschriften genau kennt. Denn wie soll man sich als Deutscher in unserem Land gesetzestreu verhalten, wenn man in dieser Hinsicht nicht sattelfest ist. Da rede ich noch nicht einmal von den Landesgesetzen und Regelungen der Europäischen Union, die man als glühender Verfechter eines geeinigten Europas natürlich fehlerfrei anwenden muss, um nicht straffällig zu werden.

Selbstredend müssen solche neuen Gesetze in 27 Sprachen und gendergerecht im öffentlichen Raum für jeden Fußgänger sichtbar angebracht werden. Dazu bedarf es natürlich einer neuen Verkehrsschilderverordnung, damit auch fremdländische Besucher und Gäste genau wissen, wo es lang geht. Selbst der indische Verkehrsminister zeigt sich über unsere Innovationsfreudigkeit beeindruckt und denkt darüber nach, die Idee auf indische Großstädte wie Mumbai und Neu Deli zu übertragen.

Ich wills mal so sagen, so ein herkömmlicher Deutscher Beamter, der kann sich überhaupt nicht vorstellen, wie er ohne seine 150.000 Gesetze überleben könnte, die er am Bürger anwenden oder vollziehen darf. Man muss sich die Tatsache auf der Zunge zergehen lassen, dass etwa 80 Prozent der weltweiten Gesetzestexte, Vorschriften, Verordnungen und Regelungen in deutscher Sprache verfasst sind. In dieser Hinsicht haben wir nicht nur etwas zu bieten, wir sind sogar Weltmeister. Das wir bei den Impfungen derzeit auf Platz 21 stehen, und was unsere digitale Vernetzung angeht, weit hinter Ghana und dem Senegal liegen, sollte uns nicht beunruhigen, unser Digitalminister ist auf einem guten Weg, die digitale Lücke zu schließen.

Doch zurück zu unseren deutschen Gesetzen. Zum Vergleich: In Italien gibt es ganze 6.249 Verordnungen und Gesetze, in Frankreich beispielsweise 9733. Wie diese Menschen schon seit Jahrhunderten ohne deutsche Richtlinien haben überleben können, ist mir ein Rätsel. Nun haben die Grünen mit ihrer geballten Innovationskraft zugeschlagen. Wir bekommen jetzt ein neues Fußgängergesetz mit ca. 377 neuen Vorschriften und 711 brandneuen Regelungen, damit wir in Zukunft wissen, ob wir das Auto aus der Garage holen dürfen oder nicht.

Der Rechtsprofessor Ulrich Karpen formulierte es in einem Interview in der WELT folgendermaßen: Ich sehe die Gefahr, dass der Rechtsstaat an der Fülle und der Engmaschigkeit der eigenen Gesetze ersticken wird. Die Einzigen, die unsere gesetzeswütige deutsche Welt überleben, dürften die Grünen sein. Weshalb diese Partei noch keinen Vorstoß im Bundestag unternommen hat, nicht nur die Herstellung von Schnitzel, das Aufblasen von Luftballons bei Kindergeburtstagen oder den Betrieb von Verbrennungsmotoren zu verbieten, sondern nicht auch noch den Abriss aller Flughäfen durchzusetzen, erschließt sich mir nicht. Aber man darf ja hoffen.

Schwamm drüber, ich bereite mich jetzt darauf vor, ich in einer Fußgängerschule meine Prüfung erfolgreich abzuschließen, damit ich bei der Zulassungsbehörde des zuständigen Landratsamtes zur Gehwegbenutzung eine Genehmigung beantragen darf.

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