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Prinz Reuß der XIII – seit 3 Jahren ohne Anklage und Urteil im Knast

Der 74 Jahre alte Prinz Reuß, Chef der ehemaligen "Rollator-Gang", sitzt seit 3 Jahren in Untersuchungshaft. Ein Gerichtsurteil liegt in undefinierbar weiter Ferne. Eine substanzielle Anklageschrift – bislang Fehlanzeige. Ende 2022 holte der Staat zum ultimativen Schlag aus, rückte mit spektakulärer Medienpräsenz in der ganzen Republik mit Rollkommandos der Spezialkräfte an und verhaftete zwei Dutzend skurrile Spinner.

Es sollte ein gigantischer Schlag „gegen rechts“ werden, mit dem man beweisen wollte, dass man die Demokratie zu verteidigen imstande ist. Die Festnahme und Zerschlagung der sogenannten „Reichsbürger“ ging mit einer massiven medialen Inszenierung einher. Dabei bleibt allerdings die Frage unbeantwortet: „Wessen Demokratie eigentlich?“ 

Bei den Hausdurchsuchungen wurden einige Küchenmesser und ein Luftgewehr beschlagnahmt, mit dem man allenfalls einen Spatz oder auch eine Taube vom Dach schießen könnte, sofern man sich nahe genug an das flugfähige Opfer heranpirscht. Die Spezialeinsatztruppe der Staatsschützer fand im Haus des Prinzen eine „konspirative Feldküche“, umgangssprachlich auch Karbid-Herd mit zwei großen Kochtöpfen genannt und ein gefährliches Fleischermesser.

Die "Rollator-Gang" mit mutmaßlichen Umsturzplänen landete ohne viel Federlesens unter schwerstmöglichen Haftbedingungen in U-Haft. Dabei handelt es sich um alte Leute (Durchschnittsalter 67), die man als terroristische Vereinigung identifiziert haben wollte und die man bis zum heutigen Tag ohne stichhaltige Beweise hinter Schloss und Riegel festhält. Laut Staatsanwaltschaft dürfte es auf einen langjährigen Indizienprozess hinauslaufen, dessen Ergebnis nach Einschätzung einiger Experten durchaus auch mit Freisprüchen enden könnte.

Trotz des immens hohen Risikos der weisungsabhängigen Staatsanwaltschaft, die jeden Tag mehr Gefahr läuft, mit ihrer Anklage zur Lachnummer zu werden, weil bislang substanzlos, scheint die politische Zielsetzung zu sein, eine linke gnadenlose Agenda durchzuziehen. In der Zwischenzeit sind bereits zwei der Inhaftierten – nämlich Norbert G. und Hildegard L -, kurz nachdem sie wegen Haftunfähigkeit entlassen wurden, an ihren schweren Krankheiten verstorben. 

Offiziell sei der 72-jährige Norbert G. „zuletzt schwer erkrankt“ gewesen, schreibt die ZEIT. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bestätigte den Tod. Seine Verteidiger haben sich zum Tod nicht geäußert. Über die Todesumstände von Hildegard L. weiß man gar nichts. Die Art und Weise der Berichterstattung der Todesumstände des Inhaftierten hat sehr viel Ähnlichkeit mit der in Moskau. Viele der mehr als 20 Inhaftierten leiden unter Altersbeschwerden und werden trotz fehlender zeitlicher Verhandlungsperspektive weiterhin festgehalten. 

Drei Jahre sind nun vergangen und man werte, - so die Staatsanwaltschaft -, immer noch Chatprotokolle und Whatsapp-Nachrichten aus. Umsturz-Beweise? Sie liegen immer noch nicht auf dem Tisch, anderenfalls hätte man längst das Verfahren in Gang gebracht.

Welche Gefahr geht vom 74-jährigen Heinrich XIII Prinz Reuß aus? Ist der Mann gemeingefährlich? Glaubt man allen Ernstes, dieser Mann würde den Bundestag in die Luft sprengen, Amokfahrten durch Weihnachtsmärkte veranstalten oder an Gruppenvergewaltigungen teilnehmen, wenn man ihn bis zu einer Verhandlung auf freien Fuß setzte? Hat er etwa reihenweise Dienstfahrzeuge von Minister und Regierungsangehörigen abgefackelt oder müsste man damit rechnen, dass er als Wiederholungstäter in das Kanzleramt mit einem Schrotgewehr eindringt? Man wähnt sich immer öfter im Land des dicken Kim Jong-un in Nordkorea oder in einem Mullah-Regime. 

Halten wir einmal fest: Derzeit laufen in Deutschland etwa 575 Gefährder und islamistische Terrorkämpfer frei herum, die beim Bundeskriminalamt unter der Kategorie „religiöse Ideologen“ geführt werden. Knapp 150.000 offene Haftbefehle wurden nicht vollzogen – darunter 588 wegen schwerer Sexualdelikte, 325 wegen Mordes, 318 wegen Totschlags und 845 im Phänomenbereich religiöse Ideologie. Halten wir weiter fest: So beschreibt die renommierte Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen die unfassbare Diskrepanz zwischen den „älteren Reichsbürger-Herrschaften in U-Haft“ und beispielsweise der NSU-Terroristen um Beate Zschäpe oder die RAF-Terroristen um Bader-Meinhof.

Wohlgemerkt, bei den aufgeführten NSU- und RAF-Terroristen reden wir in der Summe von über 33 Toten, Hunderten Verletzten, 10 Morden, 43 Mordversuchen, 15 Raubüberfällen und über zwei Sprengstoff-Attentate, während die Rollator-Kriminellen nicht einmal wenigstens einen Hausfriedensbruch begangen oder eine Fensterscheibe eingeworfen haben. So kommentiert NIUS den Fall Reuß wie folgt. ZITAT: „Wenn ein alter Mann, dem nie eine Gewalttat nachgewiesen wurde, in einem ‚Terrorprozess‘ buchstäblich dem eigenen Ende entgegensieht, dann fragt man sich, was hier gerade größer ist: der Rechtsstaat oder die berechtigte Furcht, diesen zu verlieren. By the way, sämtliche Einwendungen der Anwälte wegen Unverhältnismäßigkeit und überzogen langer U-Haft des Prinzen wurden im Frankfurter Landgericht abgeschmettert. 

Fazit: Um es mit Shakespeares Hamlet zu sagen – „Da ist etwas faul, im Staate Dänemark!“ Und zwar gewaltig. 

                                             

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