Wie heißt es so schön? Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Die bekannte Redewendung hat in diesen Zeiten, in denen Richtersprüche nur allzu oft mit dem Beigeschmack parteipolitischer Gesinnung einhergehen, ein immer größere Bedeutung. Umso spannender war die heutige Urteilsverkündung der Richter des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, die Nancy Faesers Erscheinungsverbot vom Sommer 2024 aufgehoben haben.
Nichtsdestoweniger bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Ich erinnere an die völlig unverhältnismäßige und propagandistisch aufgeblasene Razzia, bei der just während des frühmorgendlichen Polizeieinsatzes mit Spezialkräften mehr als ein Dutzend Fotografen und Reporter vor Ort waren. Mit triefendem Hohn, bissigem Spott und sensationsschwangerer Schadenfreude berichteten die Medienvertreter, wie die Redaktionsräume des verhassten Polit-Magazins gestürmt, der ganze "Laden" auseinandergenommen und alles, was nicht niet- und nagelfest war, beschlagnahmt wurde. Firmenkonten wurden gesperrt, Vermögenswerte blockiert und die Belegschaft kriminalisiert.
Zwar sollen Richter ihre Entscheidungen stets im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Rechtsnormen treffen, doch die Mehrheit der „Delinquenten“ oder Kläger vermisst insbesondere bei politisch aufgeladenen Themen nicht nur Recht, sondern auch Gerechtigkeit. Existenzgefährdende Maßnahmen bis hin zur öffentlichen Hinrichtung der Reputation ist jedenfalls nicht Bestandteil unserer Rechtssprechung, besonders dann nicht, wenn die Unschuldsvermutung bis zu einem Gerichtsurteil Gültigkeit haben soll.
Es ist eine Binsenweisheit, dass Recht und Gerechtigkeit zwei völlig unterschiedliche Dinge sind, und dennoch hat sich in diesem Spannungsfeld der Begriffe in unserem Land eine extreme Schieflage entwickelt. Es ist müßig zu erklären, dass auch in totalitären Staaten, wie z. B. Nordkorea oder Somalia, in den Gerichtssälen Recht gesprochen wird und somit klar ist: Recht ist immer eng mit dem jeweiligen politischen System verwoben.
Ist nun Jürgen Elsässer, dem Herausgeber des Compact“-Magazin Gerechtigkeit widerfahren oder hat er mit seiner Klage nur Recht bekommen? Und welche Schlüsse dürfen wir aus dem Urteil ziehen, wenn der STERN heute in seinem Leitartikel mit dem diskriminierenden Satz beginnt: „Das rechtsextreme Magazin "Compact" kann weiter erscheinen.“ Auch die BILD schlägt mit ihrem unsäglichen Duktus in die gleiche Kerbe: "Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Das rechtsextreme 'Compact'-Magazin darf weiter erscheinen, Chefredakteur Jürgen Elsässer (68) feierte die Entscheidung."
Liest
man die Urteilsbegründung der Richter, wird deutlich, dass die „grün-links
durchwokte“ und komplett ideologisierte Medienlandschaft sich einen Teufel
darum schert, was Gerichte entscheiden, wenn es darum geht, ihren Kampf gegen "Rechts" und damit die Schlacht um ihre moralisch pervertierte Meinungshoheit rigoros
und konsequent weiterzuführen. Für sie sind Urteile deutscher Gerichte irrelevant, wenn es um ihre sogenannten sozialen Überzeugungen geht. So heißt es im Urteilsspruch des höchsten Gerichts
klipp und klar: Die Grenzen zur Verfassungsfeindlichkeit seien im Falle Compact nicht
überschritten worden. Das Grundgesetz garantiert auch den "Feinden der
Freiheit" die Meinungs- und Pressefreiheit, begründete der Vorsitzende
Richter Ingo Kraft sein Urteil.
Wie sehr den STERN-Redakteuren die „letztinstanzliche Entscheidung“ gegen den Strich geht, zeigt sich in einem redaktionellen Werbehinweis mitten im Fließtext der Meldung, die an suggestiver Boshaftigkeit und widerborstiger Sturheit kaum noch zu überbieten ist. Dort heißt es in großen roten Lettern: „Warum das Compact-Magazin verboten werden sollte.“ Und damit die breite Leserschaft dieses roten Propagandamagazins STERN beim Konsum des Artikels trotzdem begreift, um welches "abgründige Gesindel" es sich bei Compact-Lesern und implizit natürlich auch bei den AfD-Wählern handelt, folgt sofort der nächste hetzerische Seitenhieb:
Ist das nicht ein Treppenwitz der Geschichte, wenn ausgerechnet die Presse, die so viel Wert auf Neutralität in der Berichterstattung, die Freiheit und Unabhängigkeit legt, sich enttäuscht über gerichtlich bestätigte Meinungsfreiheit echauffiert? Was ist in der Evolution bei diesen linken, kleingeistigen Schreibtischmoralisten schiefgelaufen?
„Extremismus-Experte Matthias Quent:“ Forscher warnt – „Rechtsextreme sind nicht nur arbeitslose Glatzköpfe mit schwerer Kindheit.“ Mir scheint, in den Hirnen der STERN-Redakteure herrscht nicht nur Panikstimmung, bei diesen linken Lebensformen scheinen sämtliche Sicherungen durchgeknallt zu sein. Die Begriffe "Experte" und "Forscher" sollen wohl besserwisserische Objektivität suggerieren, während man gleichzeitig mit dem Terminus „Glatzköpfe“ die „rechte Leserschaft“ vor Compact und ihren schreibenden Schmeißfliegen bewahren will. Denn neuerdings tarnen sich glatzköpfige AfD-Wähler als intellektuelle und hochgebildete schreibende Berichterstatter. Ja, es ist schon ein Kreuz, wenn Glatzköpfe immer raffinierter werden.
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Matthias Quent - Forscher, grün und ideologisch gefestigt. |
Dass sich diese ideologischen Mollusken des STERNS anmaßen, nicht nur die einzig rechtmäßige moralische Instanz zu sein, sondern sich selbstherrlich über Richtersprüche erheben, zeigt, mit welcher Klientel es der Bürger mit unseren ach so "unabhängigen Presseorganen" zu tun haben. Da nehme ich auch die TV-Sender der ÖR nicht aus. Man ist als "politisch interessierter Kunde" gut beraten, den einschlägigen Presseorganen nicht zu trauen, auch wenn sie nur die Uhrzeit durchgeben.
Immerhin dürfen wir nach diesem Leipziger Urteil einen Lichtblick vermelden und zumindest hoffen, dass es noch ein paar Richter in unserem Land gibt, die unser Grundgesetz ernst nehmen und einem kritischen Magazin die weitere Verbreitung erlaubt – gegen den Willen einer ehemaligen tiefroten Innenministerin und auch gegen den Willen linksradikaler Weltverbesserer, die glauben, ihre Meinung zur sanktionsfähigen Staatsdoktrin machen zu müssen.
Um so dringlicher stellt sich die Frage: Wenn das höchste Verwaltungsgericht letztinstanzlich urteilt, dass Jürgen Elsässer mit seinem Compact-Magazin „die Grenzen der Verfassungsfeindlichkeit gewahrt hat“, weshalb wird das kritische Presseprodukt vom Verfassungsschutz immer noch als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet und weiterhin als „rechtsextremistische Vereinigung“ beobachtet? Und welche Konsequenzen hat dieser Urteilsspruch aus Leipzig auf all jene Bürger, die sich kritisch zu einer Politik äußern oder Politiker kritisieren, deren Kompetenz nicht nur zweifelhaft, sondern ganz und gar ideologisiert und interessengeleitet ist, sowie eine Politik die Mehrheitsverhältnisse in Deutschland missachtet?
Mir scheint, inzwischen gibt es mehr Bademäntel als Bürger, die es wagen, aufzumucken. Immerhin, wenigstens sind wir unsere selbstherrliche Nancy Faeser los. Leider ist ihr die schallende Ohrfeige des Gerichts nicht bewusst. Aber wer weiß, vielleicht würde sie nicht einmal den politischen Tiefschlag bemerken.
Es ist eine Schande, dass neuerdings in unserem Land unsere Freiheitsrechte offenkundig nur noch mit aufwändigen Gerichtsverfahren und versierten Anwälten gegen einen immer totalitärer agierenden Staat verteidigt werden müssen.
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Ich bekomme regelmäßig Magenkrämpfe wenn in etablierten Fernsehsendern sogenannte Rechtsextremismusforscher-oder experten ihren geistigen Dünnschiß und ihre immer gleichen hohlen Sprechblasen absondern. Linksextremismusexperten habe ich dort noch nie gesehen.
AntwortenLöschenMir war es jedenfalls ein Vergnügen mitanzusehen ,wie Faeser ,Deutschlands bisher unfähigste Innenministerin und Totalversagerin bezüglich innere Sicherheit, nachträglich mit ihrem schwachsinnigen K(r)ampf gegen Rechts ,eine schallende Ohrfeige abbekommen hat.
Einen Aspekt sollte auch nicht unerwähnt bleiben .Hätte das Gericht anders entschieden ,also das Verbot bestätigt,dann hätten unsere Behörden und Gerichte künftig weit weniger Ausreden nicht gegen linksradikale oder islamische Hetzmedien vorgehen zu können ,weil dann nämlich die Pressefreiheit viel leichter angreifbarer geworden wäre.