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Einreiseverbot? Gilt nur für Taschendiebe, Schwarzfahrer und Ladendiebe, nicht aber für Clanchefs

Die Meldung der SüddeutschenZeitung (SZ) kann man nur noch mit maximalem Galgenhumor ertragen. Der Lacher jedoch bleibt einem wie ein trockener Keks im Hals stecken, angesichts der Tatsache, dass es sich nicht um einen Witz handelt. Die Realität ist nur noch zum Kotzen. 


 Weder bei dem Faktum, dass der nach Libanon abgeschobene Schwerverbrecher und Clan-Chef Ibrahim Miri trotz Einreiseverbotes wieder in die Bundesrepublik eingereist ist, noch dass der Drecksack vom SZ-Journalisten Ralf Wiegand als „Bremer Bürger“ beschrieben wird, kann mich in irgendeiner Weise erheitern. Abgesehen davon, dass ein „Deutscher“, denn das impliziert dieser schreibende Schmierfink, nicht in den Libanon ausgewiesen werden kann, liegt auf der Hand. Er hält wohl seine Leser für vollkommen verblödet, wenn sie annehmen sollen, dass ein böser Deutscher des Landes verwiesen worden sei..

Auch wenn sich die linksgedrillte Journaille redlich bemüht, dem Publikum regelmäßig Grimms Genossen-Märchen aufzutischen, so stimmt wenigstens der Landesverweis, bei dem der „Bremer Clan-Boss“ am 10 Juli von Spezialbeamten abgeholt und in ein Flugzeug nach Libanon verfrachtet wurde. Dass die Entscheidung bis zur Abschiebung eines üblen Halunken Jahre gedauert hat, ist eigentlich schon Skandal genug.

Ibrahim Miri, Chef der Rockerbande „Mongols MC“, wegen bandenmäßigen Drogenhandels bereits zu 6 Jahren Haft verurteilt, ist ein ganz besonderes Früchtchen. Er ist unter anderem wegen zahlreicher Gewalttaten, Nötigung, Urkundenfälschung und Betrug aufgefallen. Hinzukommen noch andere Kleinigkeiten, für die unsereiner dauerhaft Knast bekäme. Aber die Justiz wollte in seinem Falle nicht allzu kleinlich sein und setzte den brandgefährlichen Gewalttäter im Dezember 2018 vorzeitig wieder auf freien Fuß. Man will ja bei Libanesen schließlich nicht so sein.

Einer, der ganze Stadtteile in Angst und Schrecken versetzt und das Bremer Nachtleben mit seine eigenen Gesetze diktierte, da fallen Einbrüche, Überfälle, Gewaltorgien seiner Kumpels nicht so ins Gewicht. Das er schon als 13-Jähriger "polizeibekannt" war, weil ihm die enge Gesetzesauslegung bei Ladendiebstahl, Raub und Körperverletzungen in Deutschland gegen den Strich ging, versammelte er schon in Jugendjahren einige Mitstreiter, die es ähnlich wie er sahen. Mehrere versuche, diesen gemeingefährlichen Kriminellen, scheiterten immer wieder. 

Dann endlich machte die Justiz ernst, verfügte ein Aufenthaltsverbot für diesen libanesischen Halunken und flog ihn in seine Heimat. Offenkundig hat es ihm dort aber nicht gefallen. In Beirut gibt es weder ein anständiges Rotlichtmilieu mit bereitwilligen Nutten, noch einen ordentlichen Straßenstrich, Alkohol ist dort auch nicht gern gesehen, und ohne seine hirnlosen Freunde musste er dort kleine Brötchen backen. Dass er seinen Lamborghini nicht nach Beirut mitnehmen konnte, war überdies sehr ärgerlich. Geld hatte er auch keines, was die Sache insgesamt komplizierter machte. Nachdem Ibrahim ein wenig nachgedacht hatte, entschloss er sich trotz Ermangelung von Pass, Visum und Ausweispapieren, wieder in Deutschland einzureisen zu wollen. Gesagt, getan.

Dass es selbst für schlimmste Gewaltverbrecher kein Problem ist, in Schlaraffia trotz Einreiseverbotes wieder Fuß zu fassen, hat sich selbstredend längst auch in den arabischen Ganovenkreisen herumgesprochen. Für ein längerfristige Perspektive, Deutschlands günstiges Verbrecherklima auch in Zukunft genießen zu können, bedurfte einer zu Tränen rührende Geschichte. Die lieferte ihm sein deutscher Rechtsanwalt.

Der arme Ibrahim suchte gleich nach seiner Ankunft letzte Woche mit Rechtsanwalt Timmer das Bundesamt für Migration in Bremen auf und beantragte dort Asyl. Er sei im Libanon durch schiitische Milizen vom Tode bedroht. Der Advokat führte vor dem Sachbearbeiter des Bamf aus, dass sein Mandant, dem niemand im Dunkeln auf der Straße jemals begegnen wollte, eine gute Sozialprognose habe. Im Übrigen habe er, Ibrahim Miri, sich gegen die Abschiebung juristisch nicht wehren können. Alle Wetter…! Solche Privilegien hat unsereiner nicht, sollten wir uns weigern, eine Strafzettel wegen falsch Parkens oder mehrfachen Schwarzfahrens in der U-Bahn partout nicht bezahlen wollen. Da kennt unsere Justiz nichts…!

Alleine dieser Vorgang könnte ganze Bevölkerungsteile Deutschland motivieren, sich aus schierer Verzweiflung über unsere Sicherheitsbehörden und insbesondere unsere Justiz von den zahlreichen Autobahnbrücken zu stürzen. Kaum hatte Ibrahim seinen herzzerreißenden Antrag unterschrieben, wurde der Chef eines Familienclans mit über 2000 Mitgliedern in Deutschland von der Polizei wieder in Gewahrsam genommen.

Keine Sorge, liebe Leser. Die Prognosen, dass der liebe Miri doch bei uns bleiben darf, um seinem Beruf der Erpressung, Nötigung, des Drogenhandels und Betruges nachzugehen, stehen günstig, auch wenn man ihn jetzt erst einmal wieder in staatliche Obhut genommen hat. Die Gerechtigkeit wird siegen…. Die Gerechtigkeit wird siegen…. Mittlerweile kehrt jeder dritte Abgeschobene wieder nach Deutschland zurück. Darauf darf Frau Merkel schon mal ein wenig stolz sein.

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