Anwar Raslan, Geheimdienstoffizier und Syrien ranghöchster Berufsfolterer durfte im Juli 2014 mit seiner Familie nach Deutschland einreisen. Trotz massiver Warnungen aus der deutschen Einrichtung in Jordanien und mit Wissen des dortigen deutschen Botschafters, holte das Auswärtige Amt den Folterknecht aus humanitären Gründen in unser Land.
Der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter des Assad-Regimes wurde sogar in ein Bundesaufnahmeprogramm für "besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge" aufgenommen. Nun ja, das kann man ja verstehen, schon deshalb, weil es jede Menge Angehörige gibt, deren Väter, Söhne, Onkels oder Cousins zu Tode gefoltert wurden, dem Kerl an den Kragen wollen.
Jetzt hat sich unsere Justiz erbarmt und Raslan festgesetzt, dem auch das Gefängnis der Abteilung 251 des syrischen Geheimdienstes in Damaskus unterstand. Mindestens 4000 Oppositionelle wurden dort schwerstens Überdies ist er der Mittäterschaft an Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, einschließlich 58-fachen Mordes, Vergewaltigung und schwerer sexueller Nötigung.
Auch Eyad al-Gharib, heutiger Sozialgast in Deutschland, gehörte als Mitarbeiter derselben Abteilung zu einem Greiftrupp, der nach Demonstrationen Menschen verhaftete und dem Gefängnis zuführte. Er ist angeklagt wegen Freiheitsberaubung und Folter von mindestens 30 Menschen und Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Zwar beschwerte sich damals der deutsche Botschafter in Jordanien mit einer dringlichen Mail an das Auswärtige Amt, er fände es ungerecht und geradezu empörend, dass unser Land „solchen Leuten“ die Türen öffnet, selbstredend ohne jegliche Prüfung durch das Bundesamt für Migration (BafM), obwohl 22.000 Syrer ein Einreisevisum beantragt hätten. Es überrascht deshalb nicht, dass sich unsere Sicherheitsbehörden renitent zeigen und diesbezügliche Fragen nicht beantworten. Nun ja, so ein Minister wird eben schmallippig, wenn‘s ins Eingemachte geht.
Bei der Flucht half ihm nach „Panorama-Recherchen“ die syrische Opposition, der sich Anwar Raslan zum Schein angeschlossen und sich nach Jordanien abgesetzt hatte. Immerhin kennt man jetzt das ganze Ausmaß seiner beruflichen Erfolge. Er kann immerhin auf 58 Morde und mindestens 4.000 Folterungen geglückte zurückblicken, eine Quote, die ihm so schnell keiner nachmacht. Wo kämen wir hin, wenn wir blutrünstigen Ungeheuern wie dieser Anwar, die mit großem Erfolg den Martertod an knapp fünf Dutzend Opfern durchgeführt haben, keine Menschlichkeit zuteilwerden ließen.
FOLTEROPFER |
Immerhin muss man konstatieren, in Anwar Raslans beruflicher Ausübung als Folterbeauftragter war er in Syrien eine verlässliche Größe. Und wer will sich schon als fremdenfeindlich outen lassen, wenn es darum geht, Fachkräfte wie Anwar Raslan bei uns zu integrieren. Solche Männer brauchen wir, zumal immer mehr Bürger in unserem Land wegen irgendwelcher Petitessen wie Corona, Klima Schweinepest auf die Barrikaden gehen und einfach ihre Missbilligung gegen den Staat ausdrücken. Derzeit verfügen wir noch nicht über echte Könner, die mit geeigneten Foltermethoden den aufmüpfigen Bürger wieder auf die Spur bringen können. Schwamm drüber.
Ich will ja nicht unken, aber selbst unser Außenminister Heiko Maas, guter Katholik und Anwärter für den Orden barmherziger Samariter, ist seit einigen Jahren auch für die Qualitätsarbeit des BafM verantwortlich, weiß von nix – genau gesagt, er kann nicht alles wissen. Vielmehr hat er für sein Bundesamt für Migration eine bahnbrechende Argumentation vorgeschrieben, die da lautet: Das BAMF äußert sich dazu nicht - man spreche aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht über Einzelfälle. Mein Gott, da darf man richtig erleichtert sein.
Zur besseren Einschätzung des Einzelfalls berichtet "Panorama": Uns liegt der Asylbescheid von Anwar Raslan vor. Demnach bekam er sowohl Flüchtlingsschutz als auch politisches Asyl, ohne dass er zuvor zu seinen Fluchtgründen befragt worden war. Auf die die gesetzlich vorgeschriebene "persönliche Anhörung wurde verzichtet". Nun ja, alles andere wäre ja auch ungerecht gewesen, zumal laut Asylgesetz kein Flüchtlingsschutz gewährt wird, wenn die Annahme besteht, dass der Antragssteller ein "Verbrechen gegen den Frieden" oder "gegen die Menschlichkeit" begangen hat.
Nur
der Ordnung halber sei hier noch erwähnt. Prozesstermine in Koblenz sind bis
Frühjahr 2021 angesetzt. Ob man diese Ratte abschieben wird? Man ist versucht, Katrin
Göring-Eckardt nach ihrer Einschätzung über den Ausgang des Prozesses zu
befragen. Wer weiß, vielleicht übernimmt sie sogar die Bürgschaft bezüglich des
guten Leumundes eines syrischen Monsters.
Ein Kandidat für ein Bundesverdienstkreuz am Bande!
AntwortenLöschenDeutschland braucht dringend solche in der Praxis gestählten Spezialisten. Die geübten Folterer aus der Nazizeit sind schließlich Asche, ihr Nachwuchs kann nur mit dem Baseballschläger umgehen.