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Singen verboten – vögeln erlaubt

Wenn sich Ministerpräsidenten oder der Gesundheitsminister etwas ausdenken, um die Menschheit vor Infektionen oder gar dem pandemischem Dahinscheiden zu retten, sollte jeder Bürger, dem der Herr ein paar funktionsfähige Synapsen verliehen hat, sofort die Koffer packen und sich ein einsames Inselchen suchen. Nein, beten hilft da nicht mehr.

 


In Corona-Zeiten, die uns zwar leere Krankenhausbetten und Langeweile unter dem Klinikpersonal bescheren, sehen sich unsere Gesundheitsexperten genötigt, sich selbst und ihre Mitarbeiter in den Ämtern zu Höchstleistungen anzutreiben. Seit Monaten darf in Kirchen nur noch gesummt werden und wehe, einer reißt bei dem beliebten Glaubenshit „Großer Gott, wir loben dich“ den Mund zu weit auf. In NRW ist dies in den Puffs bei entsprechender Vorkasse nicht nur akzeptiert, sondern durchaus erwünscht. Denn dort gilt: Sex ist erlaubt.

Natürlich müssen in den Etablissements wie auch in den Kirchen die Regeln eingehalten werden. In Gotteshäusern müssen zwischen den in sich gekehrten Christen mindestens eine Bankreihe zur Hinterfrau- oder auch -mann freibleiben. Im Bordell dagegen dürfen die Gläubigen – sofern ihnen danach gelüstet -, aufeinander, ineinander, übereinander oder auch nebeneinander liegen und nach Herzenslust und lautstark ihrer Freude Ausdruck verleihen. Freilich muss nach den empfangenen Lustbarkeiten ein Viertelstündchen gelüftet werden. Während die Liebesdienerinnen nach jedem Verkehr die Kleidung wechseln müssen, dürfen dagegen fromme Bürger in der Kirche sogar im Beichtstuhl ihre Klamotten anbehalten. Weshalb das so geregelt ist? Keine Ahnung. Ich gebe zu, wäre es umgekehrt, ich könnte mir darauf auch keinen Reim machen.

Allerdings stellt sich mir die Frage, ob ein Minister jemals persönliche Erfahrungen im Bordell gesammelt hat. Sonst hätte ein männliches Regierungsmitglied festgestellt, dass die Herren beim Vollzug intimer Zuwendungen selten darauf bestehen, dass die Damen ihrer Wahl nur vollständig bekleidet ihrer Arbeit nachgehen. Nach dem Akt ist jedoch Hände waschen Pflicht. Immerhin. Doch was ist bei einem konventionellen Nümmerchen? Einem Blowjob? Analer Beglückung? Doch gerade bei der letzten Vergnügungskategorie hätte ich mir von unserem Gesundheitsminister Jens Spahn aufgrund persönlicher Erfahrung Hygieneanleitungen mit hohem Praxisbezug erwartet. Doch das vorgeschriebene Regelwerk gibt diesbezüglich auch hier keinen vernünftigen Hinweis. "Zewea wisch und weg" dürfte jedenfalls kaum ausreichen. 

Wie in Gaststätten, sind die Bordellregeln ebenso klar definiert. Jeder Kunde muss Name, Anschrift und Telefonnummer hinterlegen, um im Falle eines Infektionsverdachtes er auch von der Gesundheitsbehörde nachverfolgt werden kann. Selbstredend würde ich mich als verantwortlicher Bürger an die Vorschriften halten, da ich der "Datenschutzverordnung vereinigter Bordelle e.V." absolut vertraue. Ich gebe zu: Dem Gesundheitsamt weniger.

Doch ich habe da so meine Zweifel, dass diese Vorschrift wirklich von jedem "Gast"  eingehalten wird, außer von Lehrern, Grünen, Finanzbeamten und Klimaaktivisten, deren Libido bekanntermaßen besonders stark ausgeprägt ist. Überhaupt haben sich unsere Beamten, was Vorschriften und Regeln angeht, dermaßen ins Zeug gelegt, dass einem schwummrig werden könnte. Während jedes Jahr 8000 Radfahrer aufgrund schwerer Unfälle die Krankenhäuser bevölkern und sich in den Ambulanzen Bluthochdruckopfer und Kreislaufgeschädigte drängeln, stehen Covid-Betten leer. Selbst Krematorien beklagen Umsatzverluste, weil derzeit zu wenig gestorben wird.

Zum Ausgleich haben die öffentlichen Badeanstalten reagiert und die Benutzung der Haartrockner wegen gefährlicher Aerosole unterbunden. Na, dann setzen wir uns, ökologisch perfekt unterwandert, mit nassen Haaren aufs Fahrrad, um zwei Tage später wegen einer Pneumonie oder Rippenfellentzündung im Krankenhausbett dahinzusiechen. Immerhin dürfen, ganz anders als in kirchlichen Einrichtungen, Fünftausend Fußball-Fans grölen, dass die Stadionwände wackeln. Selbstredend dürfen wir auch Flugzeugtickets kaufen und dicht an dicht mit unseren Sitznachbarn plaudern. Aber auch hier gilt: Sprechen erlaubt, Singen verboten. Was das Vögeln angeht, gibt es bei der Lufthansa, soweit ich orientiert bin, keine entsprechende Verfügung. Leichtsinn? Gedankenlosigkeit oder Fahrlässigkeit? Man weiß es nicht.

Nirgends ist man mehr sicher, wenn Politiker nachdenken und einen Geistesblitz haben. Immerhin haben sie Einzelbüros, in denen sie sich ungesehen ausleben können, sofern sie auf Bordellbesuche verzichten. Nun ja, auch Handbetrieb hat etwas für sich, man muss nicht einmal die Maske ablegen.

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