Während gestern in Hamburg ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht und Sirene einen militanten, deutschen Corona-Flüchtling quer durch den Jenischpark verfolgte und bei der konzertierten Treibjagd unter Missachtung jeglicher Verkehrsregelung beinahe einen im Weg stehenden Kollegen umgenietet hat, kesselten mehrere Ordnungshüter den Flüchtenden ein.
Bei
den Jagdszenen im Park hat zwar das Polizeifahrzeug erheblichen Schaden
genommen, daher setzten die Polizisten die Verfolgung im Sprint fort und
brachten den jugendlichen Seuchen-Sünder wenig später zur Strecke zu.
Der Videoclip hat es in alle sozialen Netzwerke und sogar in die Abendnachrichten der ZDF geschafft. Da stellt sich dem ordnungsliebenden Bürger die Frage, weshalb man keine Hundertschaft aufgeboten hat, um diesen Verbrecher dingfest zu machen, bevor er seine Wohnung verlassen konnte. Aber mit Prävention hat unser Staat ohnehin nicht viel am Hut, wie man in den Klan-Hochburgen Berlin Neukölln und Duisburg Marxloh oder in Shisha-Bars in übel beleumundeten Gegenden leicht erkennen kann.
Nein, unser Staat keine Gnade, wenn es um schwerwiegende Delikte wie freihes Durchatmen oder unbehindertes Luftholen von Gesundsheitsgefährdern, Corona-Terroristen oder Masken-Anarchisten geht. Gut ausgebildete Polizeikräfte lauern solchen Gesetzesbrechern sogar an der frischen Luft auf, um sie notfalls bis zum Achsbruch des Dienstfahrzeuges niederzuringen. Kollateralschäden werden dabei in Kauf genommen, denn es gilt, das Volk vor sich selbst zu schützen. Nur gut, dass der Vorfall nicht in einem dichten Wald passiert ist und man wegen eines solchen Gesetzesbrechers 5 Hektar Bäume hätte abholzen müssen, um dem Kerl habhaft zu werden.
In Düsseldorf gibt es gar eine neue Verordnung, die den Bürgern verbieten, mutterseelenalleine auf einer Bank am Rheinufer zu sitzen. Die Kreativabteilung der Stadt hat bereits Schilder entwickelt, evaluiert und sie auf Gehwegen aufgestellt. „Verweilverbotszone“. Das gilt selbstredend auch für gebrechliche Mütterchen und gehbehinderte Rentner.
Nun
ja, Inzwischen haben wir uns ja an die neuen Regeln gewöhnt. Inzwischen darf sich
jeder Bürgermeister und Kommunalpolitiker etwas ausdenken, um seine
Innovationskraft unter Beweis zu stellen. Da sind Kontaktverbote geradezu
lächerlich, wenn man bedenkt, was man noch alles einschränken könnte.
Singverbot in Kirchen, Sprechverbot in Bussen und Bahnen oder Sonnen auf
Liegewiesen gehören schon zu den eher einfallslosen Beschränkungen, zumal
Corona von Tag zu Tag gefährlicher wird. Ein weiteres Motiv des Staates ist die
hohe Sterberate, bei der unsere
Regierung Gefahr läuft, dass ihnen die Steuerzahler abhandenkommen.
Heute
Morgen habe ich mir den neuen Erziehungsfilm im TV-Sender „ntv“ reingezogen.
Titel: „Wie schütze ich mich im Auto vor Corona.“ Dort wurde empfohlen, im
Fahrzeug eine FFP2-Maske zu tragen. Man kann überleben, sofern man nicht bei geschlossenem
Fenster fährt. Sonnenbrillen und Hüte sind verboten. Maske, Brille und Schal im Auto sind zwar ein optimaler Schutz vor einem allzu schnellen Ableben, verstößt aber gegen § 17 a, Absatz 1 – dem Vermummungsverbot. Damit ist klar: kurzsichtige
Zeitgenossen müssen beim Fahren mit Maske auf Brillen verzichten, obwohl sie als eingetragener Brillenträger dazu verpflichtet wären. Somit haben sie die Wahl zwischen Bußgeld, Verkehrsunfall und einem qualvollen Virentod. Schlimmstenfalls Führerscheinentzug, und alles nur, weil man sich optimal schützen wollte.
Natürlich ist auch das Abstandsgebot zu meinem Beifahrer von 1,5 Meter einzuhalten. Somit müssten sämtliche Kleinwagen aus dem Verkehr gezogen werden. In München geht man einen Schritt weiter. Das bayerische Gesundheitsministerium hat vorgeschlagen, dass Fahrradfahrer zwingend Masken tragen sollen, weil sie in Parks beispielsweise zu nah an Spaziergängern vorbeifahren. Sie gefährden bei angestrengter Fahrt mit ihren Aerosolen Menschen. Bedroht sind insbesondere grüne Hauptschullehrer, die sich vegan ernähren und deshalb bewusst von Coronaviren fernhalten. Überall.
Das
kann ich durchaus nachvollziehen. Anderenorts ist man aufgrund der herrschenden
Gefahrenlage noch konsequenter. Für Quarantäne-Brecher und renitente
Maskenverweigerer hat man inzwischen in Neumünster einen Corona-Knast
eigerichtet. Auch in Hamburg kommen solche Subjekte hinter Schloss und Riegel.
Zum Ausgleich dürfen Kinderpornographen und dunkelhäutige Einbrecher auf freien
Fuß bleiben, sofern sie eine Maske tragen, jedoch auf Sonnenbrillen verzichten.
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