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Wie Merkel und ihr Kabinett versuchen, das Verfassungsgericht hinters Licht zu führen.

Das Motto eines jeden Politikers einschließlich der höchsten Staatsvertreter lautet. Ich habe immer recht. Völlig gleichgültig, welchen Stuss Ministerpräsidenten, Kanzler, Parteiführer und sonstige politischen Verantwortungsträger öffentlich verbreiten, stets bewegen sie sich in der Öffentlichkeit mit dem Habitus der Allwissenheit und Überlegenheit.




Ganz egal, welche Fehler vorsätzlich, oder aus Gründen von Unvermögen, Nachlässigkeit, Faulheit oder des persönlichem Vorteil Willen gemacht werden, eine positive, erfolgreiche oder bahnbrechend günstige Formulierung wird sich immer finden lassen.  

Nachdem man das neue Infektionsschutzgesetz in nie gekannter Hektik auf den Weg gebracht hat, mit dem man den Föderalismus faktisch abschaffen und grundlegende Freiheitsrechte weiter einschränken will, müssen sich die Architekten dieses Traktats mit mehr als 120 Verfassungsklagen herumschlagen.

Wir erinnern uns: Am 12. März veröffentlichte das Robert-Koch-Institut (RKI) eine Corona-Prognose bis Mitte April. Wegen der „besorgniserregenden“ britischen Mutation sollte die 7-Tages-Inzidenz auf 350 (Ansteckungen pro 100 000 Einwohner) steigen. Am 19. März legte ein Forscher-Team des Physikers und Kanzleramts-Beraters Kai Nagel (TU Berlin) nach: 

Im Mai sei eine 7-Tages-Inzidenz von bis zu 2000 möglich – das wären 230 000 Fälle pro Tag. Beide Schreckenskurven wurden umgehend von Karl Lauterbach (58), SPD-Gesundheitsexperte mit dramatischen Appellen und furchterregenden Szenarien weiterverbreitet. Die RKI-Prognosen seien „realistisch und entsprechen auch seinen eigenen Überzeugungen“, lamentierte er öffentlich. Nach Nagels Kurven warnte Lauterbach vor einer „massiven Zunahme der Covid-Toten und -Invaliden“ und blies diesen Schwachsinn in jeder Talk-Show, die ihm in die Quere kam, in den Äther. 

Nun ja, wie wir längst alle wissen, mit der Zweitausend-7-Tages-Inzidenz wurde es nichts. An vergangenen Montag meldete das RKI einen Inzidenzwert von 169, was immer noch Grund genug für staatlich alimentierten Panikverbreitern hochbrisant ist. Politische Berufsmahner, journalistische Bedenkenträger und Regierungsmitglieder trieben das Gespenst von Massensterben und bundesdeutscher Atemnot vor sich her, wie oberbayerische Schweinebauern ihre quiekenden Säue durch ihre Dörfer. 

Die politischen Folgen waren gigantisch. Der Bund-Länder-Gipfel warnte am 22. März vor einer „Überlastung des Gesundheitswesens bereits im April“. Kanzleramt und Ministerpräsidenten beschlossen die (kurz darauf gekippte) Osterruhe, dann die nun in Kraft getretene Bundes-Notbremse“. Doch ein Blick auf die Studie und wissenschaftlichen Erhebung, auf die sich unsere Regierung bezieht, lässt jeden, der ein wenig von Statistik versteht, vor Wut schäumen.

Die Studie leitet die Effektivität von nächtlichen Ausgangssperren aus Daten aus verschiedenen europäischen Ländern ab. Die jeweils untersuchten Ausgangssperren hätten aber zu unterschiedlichen Tageszeiten eingesetzt und entsprechend unterschiedlich lange gedauert, stellen die Studienautoren klar.

Außerdem hätten die untersuchten Ausgangssperren immer mit unterschiedlichen und nicht vergleichbaren Maßnahmen interagiert. Daher ist es nahezu unmöglich, unmittelbare Rückschlüsse auf die Wirkung einzelner Maßnahmen zu ziehen. Will sagen. Corona-Shutdowns in England, Niederlande, Italien, Spanien oder sonst wo lassen sich im Ergebnis überhaupt nicht auf Deutschland übertragen.

Geradezu unverfroren ist das Vorgehen unserer Regierung, Studien mit Daten aus der zweiten Corona-Welle dem Verfassungsgericht zu präsentieren und damit die Notwendigkeit eines "Wegschließens der Bevölkerung" zu begründen. Veränderte Infektionsbedingungen durch die „britische“ Mutante B.1.1.7 waren damals aber noch überhaupt nicht einbezogen. 

Eine Untersuchung der Universität Gießen und der Mines ParisTech hat zum Beispiel verglichen, wie sich die Inzidenzen während der zweiten Welle in hessischen Landkreisen mit und ohne Ausgangssperren entwickelt haben. Man habe dabei „keinen statistisch signifikanten Unterschied in der Inzidenz-Entwicklung in den Kreisen mit und ohne nächtliche Ausgangssperre“ gefunden, sagt Professor Georg Götz, auch nicht mit der vermeintlich gefährlichen Mutante aus England.

Warum die Große Koalition die Oxford-Studie zur Begründung der Ausgangssperren herangezogen hat – dazu wollten die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf Anfrage keine Stellung nehmen. „Angst zu verbreiten scheint mittlerweile ein übliches Mittel zur Durchsetzung politischer Interessen zu sein“, kritisiert Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP). Das RKI muss sich den Vorwurf gefallen lassen, es sei „ein willfähriger Erfüllungsgehilfe der Bundesregierung, um die jeweils nächsten harten Maßnahmen quasi-wissenschaftlich zu begründen“.

Medizinstatistiker Gerd Antes (71) sieht die Prognose genauso kritisch. Entwicklungen einfach fortzuschreiben, sei „gravierender, fachlicher Fehler“, sagt Antes. „Es ist ein chronischer Fehler der Modellbildung, einen Trend fortzuschreiben, damit naiv in die Zukunft zu schauen und gar mit Ausgangssperren zu reagieren.“ 

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