Direkt zum Hauptbereich

Endlich ein Gesetz – Muslime, Schwule und Transen dürfen nicht mehr beleidigt werden.

Nun werden uns auch noch die letzten „Freiheitsrechte“ genommen. Zukünftig dürfen Muslime, Schwule, Lesben oder andere außergewöhnliche Lebensformen nicht mehr verunglimpft oder beleidigt werden. Die Bundesregierung macht aus einer Meinungsäußerung nun einen Straftatbestand, auch wenn die oben Genannten pauschal als minderwertig diskreditiert werden.

 


Auch homophobes Gedankengut und verhetzende Beleidigungen werden nach dem Willen des Gesetzgebers ins Strafgesetzbuch integriert, gleich, ob sie in Briefen, E-Mails oder in Netzwerken geäußert werden. Das erfasst übrigens auch das bloße Weiterleiten etwa von Internet-Posts. Doch ist die Sache nicht so einfach, wie sie sich liest. Wenn beispielsweise ein Muslim einem ihm verhassten Deutschen entgegenschmettert: „Isch mach disch Krankenhaus, du Christenschwein“ oder gar: Isch fick deine Mutter und deine Oma“, dann mag das für betroffene Einheimische menschlich nicht ganz in Ordnung sein, muss aber im Alltag hingenommen werden, zumal der Deutsche in solchen Fällen ja nicht explizit schützenswert ist.

"Wir müssen der Menschenverachtung von vornherein den Nährboden entziehen, und wo immer nötig, konsequent einschreiten", begründet Bundesjustizministerin Christine Lambrecht das Vorhaben. Konkret bedeutet das: Wenn einer unserer Sozialgäste uns nicht wohlgesonnen ist, weil wir wegen großzügiger Unterstützungsleistung des in Obhut genommenen Kriegsflüchtlings unseren Unmut kundtun und uns wünschen, dass er wieder in seine Heimat zurückkehren möge, dann kann er uns vor Gericht zerren und uns wegen Herabwürdigung verklagen.

Meine semantisch anspruchsvolle Beschreibung des Tatbestandes hört sich auf der Straße freilich so an: „Verschwinde aus unserm Land!“ So mancher Bäckermeister, Dachdecker oder Kranführer legt wenig Wert auf die Schönheit unserer Sprache, wenn in seinem Bekanntenkreis gerade wieder mal eine Frau vergewaltigt wurde, weil sie in der falschen Gegend wohnte oder in einer Shisha-Bar ein deutscher Tabakliebhaber abgestochen wurde, weil er am falschen Tisch saß. Da drückt sich der wenig geübte Sprachästet aus der deutschen Mitte der Gesellschaft schon mal deftiger aus. 

Ob Muslime ungestraft Juden beleidigen dürfen, ist mir nicht bekannt. Da mangelt es im Gesetztestext eindeutig an präzisen Formulierungen. Auch vermisse ich die Determinanten, ab wann und mit welcher Wortwahl oder Formulierung eine strafbewehrte Beleidigung wirksam wird und wann nicht. Auch ist nicht klar abgegrenzt, ob ein Muslim einen Sinti oder ein christlicher Türke einen Roma diskriminieren darf oder nicht. Da bedarf es noch einer gewissen Nacharbeit.

Auch bei der Beurteilung der Riesentranse Olivia Jones oder der telegenen Lilo Wanders muss der herkömmliche Deutsche mit ausgeprägtem Hang zur Hetero-Sexualität seine Worte mit Bedacht wählen. Selbst militante Kampf-Lesben dürfen zukünftig nur noch "verglimpft" werden. Und wer sich dazu hinreißen läßt, einen "gegenderten Diversen" aus dem öffentlichen Pissoir hinauszukomplimentieren, weil der sich in der Tür geirrt hat, muss nunmehr mit dem Schlimmsten gerechnet werden. Da kann der Täter noch so sehr auf die Wahrung seiner Intimsphäre pochen.

Selbst, wenn einige Besucher auf der Domplatte in Köln reihenweise Mädels begrapschen, eine Araberbande aus dem Berliner Museum eine Golden Leaf-Münze klaut oder geldgierige Unholde aus dem osmanischen Reich ins Grüne Gewölbe in Dresden einbrechen, um sich an deutschen Kulturschätzen zu vergreifen, darf ich weder die verantwortlichen Clanchefs und ihre „Familienmitglieder“ pauschal verunglimpfen, noch die notgeilen Fremdlinge aus Syrien oder anderswo in ihrer Ehre kränken.


Die neue Strafvorschrift "verhetzende Beleidigung" soll als Paragraph 192a ins Strafgesetzbuch eingefügt werden. Unter Strafe steht es dann, "eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen" zu beschimpfen, böswillig verächtlich zu machen oder zu verleumden. Als Strafe sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vorgesehen.

Ich bin gespannt, ob wir Deutsche nächsten Monat noch in Urlaub in die Türkei fahren dürfen, weil immerhin die Gefahr besteht, dass wir uns in Bodrum über den Hotelkoch und dessen Fraß beschweren könnten.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Jetzt muss sich die Welt warm anziehen! Annalenas neue Karriere in New York!

Wenn man es genau nimmt, hat der Bundesbürger in unserem Land keine andere Wahl, als sich angesichts der aktuellen Nachrichten mit einer Überdosis afghanischem Dope zu bekiffen. Was sich gerade im politischen Berlin abspielt, überschreitet bei Weitem die Grenzen des Ertragbaren, das man nur noch im zugedröhntem Zustand unbeschadet überleben kann.   Der „Politische Filmpalast in Berlin“ präsentiert seinen Zuschauern einen Actionthriller der außergewöhnlichen Art, den das erschauderte Publikum auf den Sitzen erstarren lässt. In dem knallharten Sciencefiction-Streifen wenden sich die Vereinten Nationen in höchster Not an die deutsche Bundesregierung und bitten um Unterstützung. Hierzulande weiß man Rat und schickt die „Grüne Terminator*in“ an die Frontlinie.  Annalena Baerbock, bei uns auch bekannt als "rhetorischer Auffahrunfall", ist die letzte Chance, Deutschland und die restlichen Kontinente mit feministischer Überlegenheit, dogmatischem Geschick, legasthenischer Sprachgewal...

Stegner verlangt Koalitionsverbot mit der AfD

Ich gebe zu, schon vor drei Jahren, als sich der politische Weltuntergang abzeichnete, stand ich des Öfteren mit meinen Espresso auf dem Balkon und gab mich dem wohligen Gedanken hin, dass es mit der CDU, den Grünen und der SPD nix mehr werden wird. Doch als ich heute Morgen den Nachrichtensender einschaltete, erschien Ralle auf dem Bildschirm. Die Zuschauer am Bildschirm rieben sich vermutlich erwartungsfreudig die Hände, versprachen sie sich doch vom kampferprobten Gladiator Ralf Stegner niederschmetternde Beleidigungen, hämische Herabwürdigungen, schöne Pöbeleien und degoutante Bösartigkeiten gegen alles, was schwarz, gelb, grün oder blau ist. Bedauerlicherweise beschränkte sich Ralle gestern mit  seinen Vernichtungsfantasien  ausschließlich auf die AfD. In der Rangreihe der unbeliebtesten SPD-Politiker ringt Ralle Stegner seit geraumer Zeit mit Saskia Esken, Karl Lauterbach und Nancy Faeser um einen der Spitzenplätze. Zugegeben, es ist ein zäher Kampf, genauer gesagt...

AusgeMerzt! Die SPD bestätigt den Mythos des schwachen Riesen

Eines steht fest: Friedrich Merz, imposante 1,98 Meter groß, dürfte seit wenigen Tagen nicht nur als die längste, sondern auch die bedeutendste politische Mogelpackung in die Geschichte seiner Partei eingehen. Es besteht auch kein Zweifel: Der eloquente Schaumschläger hat sich geradezu lehrbuchhaft entlarvt und gilt Dank der Überschätzung eigener Fähigkeiten und einiger unglücklicher Wählerentscheidungen an der Wahlurne, als Inkarnation professioneller "SelbstausMerzung". „Wir werden durch Träume groß. Alle großen Männer sind Träumer“ , so formulierte es einst der begnadete amerikanische Politiker und Staatsmann Woodrow Wilson. Wie es scheint, hat sich der 2-Meter-Mann Friedrich Merz die Maxime des Amerikaners zu eigen gemacht. Dem Latein kundigen Bildungsbürger schießt angesichts Friedrichs Gang zu Canossa die schöne philosophische Gehässigkeit ins Bewusstsein: „Ut desint vires tamen est laudanda voluntas!“ (Wenn auch die Kräfte fehlen, dennoch ist der Wille zu loben.) Kei...