Nun werden uns auch noch die letzten „Freiheitsrechte“ genommen. Zukünftig dürfen Muslime, Schwule, Lesben oder andere außergewöhnliche Lebensformen nicht mehr verunglimpft oder beleidigt werden. Die Bundesregierung macht aus einer Meinungsäußerung nun einen Straftatbestand, auch wenn die oben Genannten pauschal als minderwertig diskreditiert werden.
Auch homophobes Gedankengut und verhetzende Beleidigungen werden nach dem Willen des Gesetzgebers ins Strafgesetzbuch integriert, gleich, ob sie in Briefen, E-Mails oder in Netzwerken geäußert werden. Das erfasst übrigens auch das bloße Weiterleiten etwa von Internet-Posts. Doch ist die Sache nicht so einfach, wie sie sich liest. Wenn beispielsweise ein Muslim einem ihm verhassten Deutschen entgegenschmettert: „Isch mach disch Krankenhaus, du Christenschwein“ oder gar: Isch fick deine Mutter und deine Oma“, dann mag das für betroffene Einheimische menschlich nicht ganz in Ordnung sein, muss aber im Alltag hingenommen werden, zumal der Deutsche in solchen Fällen ja nicht explizit schützenswert ist.
"Wir
müssen der Menschenverachtung von vornherein den Nährboden entziehen, und wo
immer nötig, konsequent einschreiten", begründet Bundesjustizministerin
Christine Lambrecht das Vorhaben. Konkret bedeutet das: Wenn einer unserer
Sozialgäste uns nicht wohlgesonnen ist, weil wir wegen großzügiger
Unterstützungsleistung des in Obhut genommenen Kriegsflüchtlings unseren Unmut
kundtun und uns wünschen, dass er wieder in seine Heimat zurückkehren möge, dann
kann er uns vor Gericht zerren und uns wegen Herabwürdigung verklagen.
Meine semantisch anspruchsvolle Beschreibung des Tatbestandes hört sich auf der Straße freilich so an: „Verschwinde aus unserm Land!“ So mancher Bäckermeister, Dachdecker oder Kranführer legt wenig Wert auf die Schönheit unserer Sprache, wenn in seinem Bekanntenkreis gerade wieder mal eine Frau vergewaltigt wurde, weil sie in der falschen Gegend wohnte oder in einer Shisha-Bar ein deutscher Tabakliebhaber abgestochen wurde, weil er am falschen Tisch saß. Da drückt sich der wenig geübte Sprachästet aus der deutschen Mitte der Gesellschaft schon mal deftiger aus.
Ob Muslime ungestraft Juden beleidigen dürfen, ist mir nicht bekannt. Da mangelt es im Gesetztestext eindeutig an präzisen Formulierungen. Auch vermisse ich die Determinanten, ab wann und mit welcher Wortwahl oder Formulierung eine strafbewehrte Beleidigung wirksam wird und wann nicht. Auch ist nicht klar abgegrenzt, ob ein Muslim einen Sinti oder ein christlicher Türke einen Roma diskriminieren darf oder nicht. Da bedarf es noch einer gewissen Nacharbeit.
Auch bei der Beurteilung der Riesentranse Olivia Jones oder der telegenen Lilo Wanders muss der herkömmliche Deutsche mit ausgeprägtem Hang zur Hetero-Sexualität seine Worte mit Bedacht wählen. Selbst militante Kampf-Lesben dürfen zukünftig nur noch "verglimpft" werden. Und wer sich dazu hinreißen läßt, einen "gegenderten Diversen" aus dem öffentlichen Pissoir hinauszukomplimentieren, weil der sich in der Tür geirrt hat, muss nunmehr mit dem Schlimmsten gerechnet werden. Da kann der Täter noch so sehr auf die Wahrung seiner Intimsphäre pochen.
Selbst, wenn einige Besucher auf der Domplatte in Köln reihenweise Mädels begrapschen, eine Araberbande aus dem Berliner Museum eine Golden Leaf-Münze klaut oder geldgierige Unholde aus dem osmanischen Reich ins Grüne Gewölbe in Dresden einbrechen, um sich an deutschen Kulturschätzen zu vergreifen, darf ich weder die verantwortlichen Clanchefs und ihre „Familienmitglieder“ pauschal verunglimpfen, noch die notgeilen Fremdlinge aus Syrien oder anderswo in ihrer Ehre kränken.
Die
neue Strafvorschrift "verhetzende Beleidigung" soll als Paragraph
192a ins Strafgesetzbuch eingefügt werden. Unter Strafe steht es dann,
"eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft,
ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte
Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser
Gruppen" zu beschimpfen, böswillig verächtlich zu machen oder zu
verleumden. Als Strafe sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei
Jahren vorgesehen.
Ich bin gespannt, ob wir Deutsche nächsten Monat noch in Urlaub in die Türkei fahren dürfen, weil immerhin die Gefahr besteht, dass wir uns in Bodrum über den Hotelkoch und dessen Fraß beschweren könnten.
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