Ich weiß, die Headline klingt ein wenig provokativ und ringt nach Aufmerksamkeit, aber anders ist Lesern heutzutage ja nicht mehr beizukommen, besonders, wenn es um ein so langweiliges Thema wie Haftungsfragen im verseuchten Deutschland geht. Der nachfolgende Vorfall hat sich übrigens so zugetragen!
Maskenpflicht
und Abstandsgebote, ein-G, zwei-G, Zwei-G-Plus, erster Booster und angekündigter
zweiter Booster, all diese Lustvernichter werden uns von Politikern,
Institutionen, Behörden und sogar Arbeitgeber zugemutet. Und während wir in weitgehend
allen Lebensbereichen den staatlich angeordneten Lustverzicht üben, sei es beim
Einkauf, am Stammtisch, beim gemeinsamen Brunch oder auf Reisen, stellt sich
kaum jemand die Frage: Was wäre, wenn mir etwas passiert?
Während der Staat, weitsichtig, wie er nun einmal ist, keinerlei Haftung für Impfschäden übernimmt, die Biontechs, Zenecas und Johnsons für ihre Plörre gegenüber dem Staat einen völligen Haftungsausschluss ausgehandelt haben, bleibt unseren politischen Impf-Orgiasten bislang nur die Möglichkeit, uns den freiwilligen Gang an die „Impfbank“ zu empfehlen.
In der Bibel würde man meinen verbalen Ausflug ein Gleichnis nennen, ich ziehe es aber vor, den Artikel als eine „lebensnahe und realistische Beschreibung“ zu bezeichnen, weil sie so passiert ist. Als Beispiel dient eine arme Sau, genauer gesagt ein Busfahrer, der in seiner 8-Stunden-Schicht ununterbrochen eine FFP2-Maske tragen musste. Dann ereilte ihn nach drei Stunden eine plötzliche und akute Atemnot. Gerade an einer Haltestelle angekommen, fiel buchstäblich tot vom Fahrersitz.
In froher Erwartung eines unerwarteten Geldsegens eilte die Ehefrau zur Assekuranz, bei der ihr Mann eine solide Lebensversicherung abgeschlossen hat. Sie legte die Police dem Sachbearbeiter vor, der die Angelegenheit sofort eingehend prüfte. Das Gespräch dürfte inhaltlich in etwa so abgelaufen sein.
„Ihr Mann?“
„Ja. Egon Meier war mein Ehemann.“
„Er
ist also während der Arbeit erstickt?“
„Ja.“
„An was?“
„An der FFP2-Maske. Er hat Astma und
keine Luft mehr bekommen.“
„Aha…! Und wie lange hatte er die Maske
auf?“
„Egon war da immer sehr penibel. Und die
8-Stunden-Schicht ist ihm manchmal wirklich schwergefallen. Kurz vor der
Mittagspause ist es passiert.“
„Hat er die Maske freiwillig aufgehabt?“
Die
Frau nickt irritiert. „Na ja, der Arbeitgeber schreibt das vor. Wegen der Ansteckung,
wissen‘se. Die haben dort Maskenpflicht.“
„Aber ihr Mann war doch geimpft, oder?“
Wieder
nickt die Ehefrau. „Selbstverständlich. Ohne Impfung hätte er seinen
Dienst erst gar nicht antreten dürfen.“
„Hmm…“, entgegnet der Sachbearbeiter. „Das
verstehe ich schon. Aber aus arbeitsrechtlichen Gründen dürfen FFP2-Schutzmasken
nur maximal 3 Stunden getragen werden. Danach muss eine 30-minütige Pause ohne
Maske eingehalten werden. So steht das in unseren Versicherungsbedingungen. Bei
uns gilt der Vorfall jetzt als Freitod.“
„Wie bitte…? Ist das ihr Ernst? Mein Mann ist doch kein
Selbstmörder! Er hat sich doch auch freiwillig impfen lassen.“
„Offensichtlich doch“, antwortet der
Sachbearbeiter. „Und ja, das ist mein Ernst. Schließlich hat ihr Egon die Maske freiwillig getragen und noch
dazu länger als vorgeschrieben. Die Impfung ist in diesem Fall für mich nicht relevant.“
„Aber wenn er sie nicht getragen hätte,
dann hätte der Arbeitgeber gekündigt und er wäre auf der Straße gesessen.“
„Kann schon alles sein. Ohne Maske oder
mit Maske und Pause hätten wir natürlich bezahlt. Aber auch in diesem Fall hätten wir einen Nachweis benötigt, wann genau die Pausen gemacht wurden.“
„Aber er kann doch nicht einfach
mitsamt Passagieren irgendwo Pause machen, nur weil die drei Stunden um sind.“
„Das ist nicht mein Problem. Das ist
ein Frage, die der Arbeitgeber und die Politik klären muss.“
„Was glauben Sie, was die Fahrgäste
mit meinem Mann angestellt hätten, wenn er ohne Maske gefahren wäre? Die hätten ihn angezeigt oder wären
gar gewalttätig geworden.“
„Das kann ich nicht beurteilen“,
erwidert der Sachbearbeiter. „Vielleicht hätte er sich besser eine andere Arbeit
suchen sollen. Er wusste doch, dass er im Dienst eine Maske tragen muss.“
„Mein Mann ist jetzt 60 Jahre alt und arbeitet
seit 34 Jahre bei den Verkehrsbetrieben, wo soll er denn eine andere Arbeit
finden? Und woanders ist auch Maskenpflicht. Sogar auf der Straße.“
Der Sachbearbeiter zuckt teilnahmslos mit den Schultern.
Die Ehefrau schäumt vor Wut und Unverständnis. "Und was ist mit den Bedienungen in den Restaurants oder den Verkäuferinnen in den Geschäften?"
"Wenn sie versichert sind, gilt für sie das Gleiche wie für ihren Mann."
Und so könnte es weitergehen...! Die Ehefrau geht bestürzt nach Hause und springt unter Hinterlassung zweier unmündiger Kinder aus dem 8. Stock aus dem Fenster, weil der einzige Ernährer der Familie verblichen ist. Angesichts der Angst, mit ihrem Leben nicht mehr zurecht zu kommen, in Zukunft weder die Miete aufbringen, noch die Bedürfnisse der Kinder befriedigen zu können, sah sie keinen Ausweg.
Derweil
kommt das Jugendamt, nimmt die getrennt Kinder in Obhut, die nach wenigen
Wochen vollkommener Vereinsamung und Trauer selbst suizidal werden. Die Wohnung des Busfahrers wird aufgelöst, der Erlös fällt der Staatskasse zu und für Karl Lauterbach ist
die Sache erledigt.
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