Wie war das doch gleich? Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Nur unser Karl Lauterbach, Gesundheitsdilettant und Profi-Hypochonder setzt fort, was Abgeordnete und Minister in der Ära Merkel so erfolgreich angewendet haben, wie einst das große italienische Vorbild Ministerpräsident Berlusconi.
Der hat nahezu jedes Gesetz seinen aktuellen Straftaten rechtzeitig so fexibel angepasst, dass an ihm die juristischen Kelche gleich Becherweise vorbeigereicht wurden. Nur einmal war er nicht schnell genug, was man seinem vorgerückten Alter zuschreiben darf. Doch diese Gefahr besteht bei unseren Ministern und Abgeordneten nicht. Bei ihnen magelt es eher an Weitsicht und der Fähigkeit, sich an Versprechen und Zusagen zu erinnern. Aber Vergesslichkeit oder gar Amnesie ist nicht strafbar.
„Quod licet iovi, non licet bovi“ - frei übersetz: Was den Göttern erlaubt ist, ist dem Bauern noch lange nicht erlaubt. Dank des Ministers für Krankenwahn und Sozial-Phobie werden wir Bürger erneut daran erinnert, wer und was wir in den Augen der Regierungsmitglieder sind, wo unser Platz ist und wer uns per Handstreich die Grundrechte nimmt, wann immer Bedarf besteht.
Endlich wissen wir auch, dass unsere gottgleichen Mitglieder der Führungselite gleicher sind als das gewöhnliche Volk. Sie sind auch wesentlich länger immun als der gewöhnliche Pöbel. Und nun hat Karl Lauterbach uns am Wochenanfang in einem Anfall von Verwirrtheit deutlich gemacht, wozu er per „Order Mufti“ imstande ist und eine Verkürzung des Genesenenzustandes angeordnet.
Seitdem das deutsche Volk pauschal für krank erklärt wurde und jeder Bürger potentiell gefählich ist (ob mit oder ohne Spritze), konnten wir uns auf die nächsten Maßnahmenschon mal einstellen. Konkret heißt das: Wenn der Bürger stört, wird er qua Verfügung oder gefühltem Notstand zur Raison gebracht und muss zuhause bleiben. Und gefühlter Notstand herrscht ja quasi immer, besonders wenn der eine oder andere bürgerliche Untermensch fehlende Qualifikationen eines gottgleichen Mitgliedes des Bundestages bemängelt.
Für die gebenedeiten Abgeordnete des Bundestages gilt der Genesenen-Status, ganz egal, ob nun dieser fiese Omikron in den Katakomben des Bundestages lauert, oder unbekannte, griechische Buchstaben in himmlischen Toilettenschüsseln auf ihre Opfer warten, um sie rektal anzufallen. Unsereiner – also das Plebs und der Pöbel wird spätestens nach drei Monaten wieder in den Krankenstatus zurückgeschickt. Also dorthin, wohin er auch gehört. Wahrscheinlich auch um zu verhindern, dass irgendein dahergelaufener Impfgegner sich erst gar nicht an die kleinen Privilegien eines außerplanmäßigen Friseurbesuchs gewöhnt.
Gewiss, gewiss, Karl wurde wegen seiner Spontanverfügung gerügt, aber nur ein ganz kein wenig, und nur von den Ministerpräsidenten der Konkurrenz. Schließlich will man unter Göttern keinen Streit vom Zaun brechen und sich nicht vom Zurechtgewiesenen eigene, mühsam erarbeiteten Sonderprivilegien wie Bestechungsgelder, Tantiemen von Biontech oder Provisionszahlungen von Maskenherstellern vorhalten lassen. Lediglich Abgeordnete, die nicht genesen, renitent oder ungeimpft sind, werden temporär in den Rang der Halbgötter herabgestuft und müssen deshalb auf der auf der Strafband der Besucherempore Platz nehmen. Selbstredend handelt es sich bei dem sogenannten „verseuchten Gesindel“ mehrheitlich um AfD-Mitglieder.
Ansonsten dürfen wir Bürger beruhigt sein. Es bleibt nach den letzten Beschlüssen für die Untertanen alles beim Alten. Natürlich gelten nach wie vor Maskenpflicht und Abstandsgebote. Polizisten – auch ungetestete und getestete Krankgeimpfte -, sie dürfen weiterhin jederzeit und überall auf Spaziergänger einknüppeln, natürlich auch auf Rentner, sollten diese sich gerade gemeinsam auf dem Weg zur Tafel befinden und den weg einer Polizeikette kreuzen. Wer sich darüber beschwert, muss mit einer Strafanzeige und einen Platzverweis rechnen.
Wie es so einem Frührentner gehen kann, zeigt ein gravierender Vorfall. Im brandenburgischen Wandlitz hat gestern Abend ein Polizist gleich Nägel mit Köpfen gemacht. Ein "älterer Herr" wollte einen Freund und Helfer passieren und seines Weges gehen. Der Polizist interpretierte den Spaziergang als gewalttätigen Angriff und stieß ihn so heftig zurück, dass er mit dem Hinterkopf aufs Pflaster aufschlug und auf der Stelle verstarb. Die polizeibliche Umschreibung des Angreifers in Uniform: "Es handelt sich hierbei um einen medizinischen Notfall." Wir dürfen nun davon ausgehen, dass entweder der Landrat oder der Ministerpräsident den "Mantel eines bedauerlichen Vorfalls" über die Gewalttat legt, bei dem ein gewaltbereiter Rentner den medizinischen Notfall provoziert hat. Es ist zum Kotzen....
Wie
schon gesagt: Quod licet iovi….
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