Nicht nur die im Absturz befindlichen Ampelkoalitionäre, sondern auch Politiker unserer sogenannten christlichen Parteien ergehen sich in jüngster Zeit in Beleidigungs- und jämmerlich wirkenden Herabwürdigungsanzeigen, ganz so, als gäbe es an deren Selbstwertgefühl noch irgendetwas zu retten. Eine beispiellose Welle von Polizeieinsätzen wegen geradezu lächerlicher Verunglimpfungen und kritischer Äußerungen schwappt durchs Land.
Unsere „politischen Influencer und Popstars“ scheinen sich derzeit nur noch auf die wirklich bedeutsamen und fundamentalen Themen zu konzentrieren. Überbordende Clan-Kriminalität, Friedensvermeidungsstrategien mit Putin, Abschaffung des Klimas, Energie oder Inflation sind nicht mehr prioritär und gehören nicht dazu. Das neue Betätigungsfeld missverstandener Polit-Eliten heißt Strafanzeigen, Beleidigungsklagen oder Befindlichkeitsprozesse. Das Engagement zur Bewältigung von Regierungsaufgaben scheint mehr und mehr zu einem Nebenerwerbsjob zu mutieren. Es gibt Wichtigeres.
Insbesondere unsere grünen Protagonisten haben die anspruchsvollen Herausforderungen mit Verve, Herzblut und Leidenschaft angenommen, die ihnen unzählige verärgerte, enttäuschte und kritische Bürger stellen. Dann reagieren sie halt so wie sie reagieren. Mittlerweile ist, das darf man mit Fug und Recht behaupten, eine kleine, aber sehr einträgliche und befriedigende „Maßregelungsbranche“ entstanden, die im harmonischen Zusammenwirken von Abmahnanwälten, übereifrigen Staatsanwälten und weisungsgebundenen Richtern und mithilfe KI-Programmen von "Beleidigungs-GmbH's" vorlaute Bürger in Angst und Schrecken versetzen und in die Knie zwingen sollen.
Habeck, Baerbock, Hofreiter (Grüne), wie auch das politische Ausnahmetalent Sawsan Chebli (SPD) oder unsere nimmermüde und kriegsaffine Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) frönen dem neuen Geschäftsmodell. Alleine die Einnahmen der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann durch Beleidigungsklagen sorgt derzeit sogar in den einschlägigen Medien für Aufsehen. Nach deren Berechnungen dürften sich ihre Einnahmen auf über 323.000 Euro belaufen - Gelder, die durch eine höchst fragwürdige Zusammenarbeit mit dem Start-up "SO DONE" entstanden sind.
Berge von KI-gestützten Strafanzeigen und Strafakten |
Auf der Webseite des anwaltlichen Konsortiums „SO DONE“ wirbt man mit einer fantastischen Ermittlungsquote von 68 Prozent mutmaßlicher „Beleidigungstäter“. Die durchschnittliche Geldentschädigung liegt dabei bei 591 Euro pro Fall, wovon die Hälfte an die Kläger fließt. Bei einer geschätzten Erfolgsquote von 85 Prozent ergeben sich beispielsweise bei unserer gelben Marie-Agnes die hochgerechneten Einnahmen von über 323.000 Euro. Die Erfolgsprognosen eines dubiosen Geschäftszweiges machen es möglich und scheinen für dünnhäutige Politiker mit unterentwickeltem Selbstbewusstsein Anreiz genug zu sein, ihr Mütchen mit "mentalem Schmerzensgeld" aufzubessern.
Wie die "Welt am Sonntag" Ende September 2024 berichtete, habe Strack-Zimmermann seit Februar 2023 insgesamt 1.894 Sachverhalte zur Anzeige gebracht. Die strafrechtlichen Schritte seien dabei offenbar systematisch mit zivilrechtlichen Klagen durch die Kanzlei des FDP-Politikers Alexander Brockmeier flankiert worden. Ein solches Erfolgsmodell kann sich ein dünnhäutiger Politiker, der unter latenter Erfolgslosigkeit im Amt sowie unter schwerwiegender Kompetenzarmut leidet, nicht durch die Lappen gehen lassen. In Zeiten hoher Energie- und Lebenshaltungskosten fällt es diesem Personenkreis ohnehin immer schwerer, mit ihrem monatlichen Salär noch über die Runden zu kommen.
Das Plakat mit der Aufschrift „Wir machen alles platt“ wird ebenso unnachgiebig verfolgt, wie Begriffe wie „Dampfwalze“, „Vollpfosten“, „Bahnhofsalkoholiker“ oder „Kotzbrocken“. Solche öffentlichen Bezichtigungen ziehen zum Teil deftige Strafzahlungen nach sich. Gerade macht eine spektakuläre Polizeimaßnahme medial die Runde, wonach ein 14-jähriger Halbwüchsiger Ziel eines drakonisch agierenden Staats wurde. „Alles für Deutschland“ reichte auch hier wieder einem eifrigen Richter aus, im Elternhaus des Augsburger Jugendlichen morgens um 5 Uhr mit einem Polizeieinsatz in voller Mannschaftsstärke eine Hausdurchsuchung anzuordnen. Dabei wurden auch gleich in einem Aufwasch, - selbstredend rechtswidrig -, die Handys und Computer der Eltern und des Bruders beschlagnahmt.
Nicht nur Meinung ist zur unkalkulierbaren Gefahr geworden. Auch gestern wieder eine Hausdurchsuchung in Bayern wegen einer Politiker-Beleidigung: Dieses Mal auf Strafanzeige von CSU-Politikerin Dorothee Bär. Ein "X-User" hatte sie einen „hirnlosen Krapfen“ genannt. Der Inhalt, der gemäß Bärscher Definition zwischen „hochdramatisch“ und „Morddrohung“ pendelte, lautete: „Wie kann so ein hirnloser Krapfen nur stellvertretende Vorsitzende von irgendwas sein?“
Wie
im berüchtigten Fall Stefan Niehoff (Habeck „Schwachkopf-Affäre“) gab es auch
hier eine Hausdurchsuchung, die, wie so oft, nicht mit der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes vereinbar ist. Auch für den Patentanwalt Björn Otto
(46) wurde es verdammt teuer. Knackige 45 000 Euro wurde vom Gericht festgelegt,
weil er Robert Habeck (54) als „Hadreck“ und Annalena Baerbock (43) als
„Blödbock“ verballhornt hatte. Die Grünen-Politiker fühlten sich in ihrer Ehre
verletzt und erstatteten Anzeige. Nun ja, "Bock" geht gar nicht, auch wenn er Namensbestandteil ist.
Die
Verhältnismäßigkeit ist schon lange nicht mehr gegeben, so der Strafrechtler Konstantin
Grubwinkler aus dem bayerischen Freilassing: „Wo ist da die
Verhältnismäßigkeit? Wenn diese Maßnahme bei einer solchen Banalität
verhältnismäßig sein soll, dann können wir uns die Sache mit der
Verhältnismäßigkeit gleich sparen. Wenn das so abläuft, können wir uns den
Richter-Vorbehalt auch sparen. Dass Richter so etwas unterschreiben, ist grenzwertig - da fühle
ich mich in Deutschland nicht zu 100 Prozent sicher.“
Es liegt auf der Hand - und das sagt der bekannte Staatsrechtler Joachim Steinhöfel: „Bittet der Staatsschutz Politiker um Strafanzeigen, überschreitet er seine gesetzlichen Befugnisse. Dies ist deshalb besonders schwerwiegend, weil der Staat damit durch Rechtsbruch die Wahrnehmung wichtiger Grundrechte wie Machtkritik und Meinungsfreiheit verfolgen und bestrafen möchte.“ Offenkundig auch dann, wenn eine unfähige Regierung den einstmals weltbesten und leistungsfähigsten Industriestandort Deutschland mit Stumpf und Stiel in den Orkus der Bedeutungslosigkeit manövriert. Demokratie? Freie Meinungsäußerungen? Wortwahl? Das vergessen wir angesichts dieser Entwicklung wohl besser.
Wie wichtig es insbesondere den grünen Politikern ist, sich gegen den pauschalen Vorwurf, dumm, faul, gefräßig, geldgierig, unqualifiziert und weltfremd zu sein auch adäquat zu wehren, obwohl jene Attribute gerade bei den Grünen weit verbreitet sind, zeigt das Statement des ehemaligen Grünen Landesvorsitzenden in Bayern Thomas Sarnowski. „In Bezug auf Beleidigungen und Gewalt an Politikern ist es unabdingbar, dass der Staat durchgreift.“ Ich wills mal so sagen: Der Staat greift durch, die Attribute ehrverletzter Politiker bleiben erhalten.
Ach…, ja! Der Netzwerk-User weiß jetzt also Bescheid! Ich übrigens auch, zumal die verbeamteten Herrschaften auch meine Wohnung aufgesucht und unter Mitnahme meines Computers Einlass begehrt haben. Doch zurück zum CSU-Krapfen. Ein "hirnloser Krapfen" scheint qua Definition des Herrn Sarnowski der Kategorie Gewaltandrohung zugehörig zu sein. Nun steht zu befürchten, dass sogar der wohlschmeckende Krapfen schnell aus unserem Sprachschatz verschwunden sein wird.
Man stelle sich vor: Alleine am Amtsgericht Rheine sind mit Stand 31.10.2024 bereits 82 Verfahren in Sachen Strack-Zimmermann anhängig. Die "SO DONE GmbH" gibt dabei eine gerichtliche Erfolgsquote von 95 Prozent an. Die hohe Zahl der Verfahren deutet auf ein systematisches Vorgehen hin, das weniger dem Schutz der Persönlichkeitsrechte als vielmehr der gezielten Monetarisierung dient. Die Entwicklung zeigt exemplarisch, wie der Kampf gegen Hass im Netz mit hoher Wahrscheinlichkeit für persönliche Bereicherung instrumentalisiert wird. Besonders brisant: Die Einnahmen stammen überwiegend von Bürgern, die sich kritisch über Politiker geäußert haben, - eine Entwicklung, die demokratiepolitisch mehr als nur bedenklich ist.
Man
mag es nicht glauben, aber für das Anliegen der schwer gezeichneten „Persönlichkeitsbeschädigten“ mit hohem Mimosenpotenzial finden sich unzählige Richter, die mit schweren Geschützen und der
geballten Staatsmacht zuschlagen, Hausdurchsuchungen anordnen, Polizeikräfte
mobilisieren, die dann bei den "Beschuldigten" Nägel mit Köpfen machen. Beschlagnahmungen
von Computer, Datenträger, Smartphone sind sozusagen obligatorisch, die oft bis
zum sankt Nimmerleinstag in den Asservatenkammern verstauben, ehe sie
ausgewertet sind. Da mag man gar keinen Vergleich mehr mit Messermördern, illegalen
Grenzübertretern, Bombenlegern und terroristischen Staatsfeinden anlegen, denen man kaum noch die angemessene Aufmerksamkeit widmet. Mir
scheint, da ist etwas gewaltig aus den Fugen geraten.
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Hallo Herr Mancini ,wieder einmal ein sehr guter Artikel von Ihnen ! Es wird auch für einen juristischen Laien immer offensichtlicher ,daß unsere Justiz mit zweierlei Maß mißt .Man darf z.B. Alice Weidel ungestraft eine Nazischlampe nennen ,obwohl allein schon das Wort Schlampe eine gehässige ,frauenverachtende Beleidigung darstellt. Ein Schwachkopf in Bezug auf Habeck reicht dagegen schon ,um das Grundrecht Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft zu setzen und eine saftige Geldstrafe zu verhängen. Dies ist nur ein Beispiel aus einer riesen langen Liste ,die zeigt ,daß hier je nach politischer Gesinnung unterschiedliche Maßstäbe gelten. Mir ist trotz aller Hetz-und Hasskomentare gegen AFD-Politiker kein Fall bekannt ,wo es deswegen zu Hausdurchsuchungen und anschließend fetten Geldstrafen kam. Ich denke wir alle hier müssen in Zukunft rot-grün-schwarze Politiker anders bewerten. Man sollte besser nicht mehr schreiben H... ist doof sondern etwa so: Es drängt sich mir der Eindruck auf ,daß der IQ von H... sich lansam seiner Schuhgröße nähert. Daß sich mir etwas aufdrängt,dafür kann ich schließlich nichts.Dazu würde ich gerne mal die Meinung von Ihnen Herr Mancini oder anderen Lesern hier erfahren.
AntwortenLöschenLovepriest Tim Kellner hat die richtige Strategie gefunden, einfach das Gegenteil von dem sagen, was man meint, so ist man juristisch nicht zu packen. Allerdings könnte bei der irren Rechtsprechung der Gegenwart auch Ironie als "Hass und Hetze" gewertet werden.
LöschenDanke für dein Feedback .Tim Kellner,den ich sehr schätze ,wird leider gerade von unserer rot-grünen Justiz stark in die Mangel genommen. Generell müssen wir bei unserer Kritik sehr viel kreativer und mehrdeutiger werden ,um unserer Gesinnungsjustiz möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten. Beispiele: Ich möchte mich ausdrücklich nicht Leuten anschließen , die H... als strunzdoof bezeichnen,allerdings erscheint mir das Ergebnis seiner Denkprozesse von extremem Pech behaftet zu sein. S... ist ein Arschkriecher wäre eine üble Beleidigung. Besser hört sich an :Der anale mü-Wert von Herrn S... erscheint oft stark reduziert. (mü-Wert =Reibungsbeiwert,je kleiner umso rutschiger) . Werdet also kreativ und mehrdeutig ,bzw lernt zwischen den Zeilen zu lesen. Man sollte sich zunächst einmal von Gehässigkeiten ausdrücklich distanzieren und anschließend seine Kritik clever verpackt nachsenden. Beispiel :Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich von denjenigen distanzieren, die H.als Vaterlandsverräter bezeichnen,allerdings geben mir seine Äußerungen zu Vaterlandsliebe und D ,mit dem er "nichts anfangen konnte" ,doch sehr zu denken. Somit machen wir es der Justiz erheblich schwerer uns anzugreifen.
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