Verfolgt man die Strafgerichtsverfahren in Deutschland, gilt inzwischen eine feste Faustregel, auf die Verlass ist. Einem Bio-Deutschen gelingt ein unbescholtenes und straffreies Leben nur noch dann, wenn er in seiner Laubenkolonie die Gänseblümchen hegt und wöchentlich sein 18-Quadratmeter Gärtchen gemäß der Vereinsregeln pflegt.
Und wehe, er muckt auf, der Laubenpiper und hisst weithin sichtbar die Deutschlandfahne auf dem First seiner Gartenlaube oder fräst gar mit seinem Zweitaktmäher übergroße Buchstaben der AFD in seinen Rasen. Dann ist es aus mit der Gemütlichkeit. Schließt er sich einer Demonstration an, auf der er sich wegen der hohen Energiepreise auf der Straße Luft machen will, muss er damit rechnen, vom Staatsschutz beobachtet zu werden.
Er muss allerdings das Schlimmste befürchten, sollte er von einem linksgrünen Journalisten versehentlich mit einem Teilnehmer entdeckt werden, der ein Pappschild mit der Aufschrift „alles für Deutschland“ in die Menge hält. Der Supergau allerdings ist auf solchen Protestkundgebungen, wenn der zutiefst konservative Laubenpiper auf einen Hamas-Anhänger trifft, der ihm „Tod allen Juden“ entgegenbrüllt. Reagiert er mit: Verpiss dich dorthin, wo du herkommst“, gilt als sicher, dass der wütende Bürger als verdammter Rassist und Fremdenfeind in den Abendnachrichten durch alle Sender geschleift würde.
Mittlerweile wird auch messerscharf zwischen einem verbrecherischen „rechten Hetzer“ mit Pappschild und einem afghanischen Migranten mit einer zufällig mitgeführten Machete unterschieden. Dem gerade erwähnten palästinensischen Antisemiten mit lautstark geäußerten Mordabsichten geschieht natürlich nichts, solange er im Namen Allahs glaubhaft versichern kann, er habe das alles nicht so gemeint und die Machete habe er einem Rentner abgenommen, damit er sich nicht verletzt.
Im Falle des wütenden Deutschen folgt eine Anzeige wegen Volksverhetzung, während am Rande des Geschehens besagter Messermann aus Afghanistan oder Eritrea zwei Passanten niedermetzelt. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass sich die geballte polizeiliche Staatsmacht auf den erzürnten Deutschen stürzt, weil er „nieder mit der Koalition“, ersatzweise „Ende mit dem Ofenbau“ oder „Schickt Faeser in die Wüste“ skandiert und von umstehenden Menschen Beifall erntet. Wir können sicher sein, dass der Fall wegen der Schwere der Tat vor Gericht kommt, derweil am Straßenrand von migrantischen Straftätern niedergemetzelte Passanten verbluten und bei der Presse so gut wie keine Beachtung finden.
Wer da meint, das seien überzogene Beispiele, der irrt. Solche und ähnliche Szenen sind in Deutschland nicht nur Alltag, sie sind inflatorische Geschehnisse, die von der Politik und unseren Medien, je nach Herkunft und Hautfarbe, entweder zur alltäglichen Nebensächlichkeit oder zur Petitesse vergewaltigt werden. Der politisch angeordnete und kolportierte Zeitgeist trägt längst pervertierte Züge und fordert seine Opfer. Und nur allzu oft werden die Blutopfer aus Gründen der Staatsraison im Zusammenwirken mit den willfährigen Medien in gefährliche Täter verwandelt, weil unsere Gesellschaft dem psychisch labilen Sozialgast zu wenig soziale und humanitäre Hilfe angeboten hat.
Wie himmelweit die Justiz bereits vom normalen Rechtsempfinden der Bürger zugunsten einer politisch gnadenlos durchgezogenen Ideologie abgewichen ist, zeigt das Skandalurteil der Moritzburger Hausärztin Bianca Witzschel. Ein Staat, der seine Bevölkerung entgegen jeden besseren Wissens, gegen jede Vernunft und gegen den Rat unzähliger Wissenschaftler die eigene Bevölkerung zur Corona-Impfung und zum Tragen einer Maske genötigt hat, kennt keine Gnade, wenn es um die Aufrechterhaltung des eigenen Narrativs geht.
Die Moritzburger Hausärztin Bianca Witzschel ist wegen „falscher“ Corona-Atteste in 1.003 Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Vierzehn Monate hat sie bereits in Untersuchungshaft verbüßt. Zwei Jahre und 8 Monate Haft muss die Ärztin absitzen, die den hippokratischen Eid ernst genommen hat und dem jeder Mediziner verpflichtet ist.
„Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten wird mein oberstes Anliegen sein. Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.“
Und während die Ärztin aus Moritzburg – ganz sicher nach bestem Wissen und Gewissen -, unzählige Patienten vor Ängsten, unkalkulierbaren Risiken, gesundheitlichen Schäden und Impffolgen bewahrt hat, vollzieht die Justiz im Namen des Volkes das Urteil. Man möchte nur noch kotzen.
Dann
wird Frau Witzschel vorgeführt. In Handschellen von einer Vollzugsbeamtin wie
eine Schwerverbrecherin in den Gerichtssaal gebracht, in dem aufgebrachte,
wütende und auch empörte Bürger in den Bänken sitzen und kaum verstehen, auch
nicht verstehen wollen, was sich vor ihren Augen abspielt. Der Staat zeigt mittels seiner Richter die Zähne. Man ahnt, welche
Folgen das unnachgiebige Vorgehen eines Staates bei den Wahlen haben wird,
zumal sich die mit drakonischer Entschlossenheit agierenden Vertreter des
staatlichen Impfwahns immer noch die Hände in Unschuld waschen und sich mit
dümmlichen Ausreden jeder Kritik entziehen.
Das Landgericht Dresden präsentiert sich mit ihrem Richter Scheuring als duckmäuserischen und streng auf Linie gebürsteten Erfüllungsgehilfen eines Staates, der zuvor mit einer geradezu irrwitzigen Corona-Politik 80 Millionen Bürger unter sein ideologisches „Gesundheitskuratel“ gestellt hat.
Entgegen allen Empfehlungen der Mediziner des Robert-Koch Instituts und auch der internationalen Wissenschaft, setzten unsere Politiker trotz der ihnen bekannten Risiken und Gefahren für Leib und Leben der „Impflinge“ ihre abgründige Strategie durch, die nun von der Strafjustiz in ihrem Urteil in Dresden ad absurdum geführt wird. Deutsche Gerichte, das kann man inzwischen mit Fug und Recht behaupten, urteilen, offenkundig völlig losgelöst von Faktenlagen und erwiesenermaßen schweren und teilweise fahrlässig in Kauf genommenen Gefahren während der Coronapandemie.
Dr. Bianca Witzschel droht nun nicht nur eine weitere Zeit hinter Gittern. Sie darf drei Jahre nicht als Ärztin tätig sein und muss 47.000 Euro an den Staat zahlen, die sie angeblich mit den gefälschten Attesten eingenommen hat.
Daran
ändert sich auch nichts, obwohl der Richter aufgrund tumultartiger Szenen in
den Reihen aufgebrachter Zuschauer den Gerichtssaal räumen ließ. Kinderschänder
und Vergewaltiger in Deutschland dürfen hingegen damit rechnen, mit einer
vergleichsweise milden Strafe, häufig sogar mit einer Bewährungsstrafe
davonkommen, sofern sie einen Migrationshintergrund haben.
Unabhängiger Journalismus ist zeitaufwendig und bedarf solider Recherchen. Dieser Blog ist ein "one-man-business". Wenn ihr meine Arbeit schätzt und unterstützen wollt, nutzt dazu bitte den Spendenlink zu meiner Kontoverbindung. Herzlichen Dank für eure Hilfe. Ohne eure Unterstützung könnte ich meine Berichterstattung nicht in dieser Form aufrechterhalten.
Zitat: Eher glaube ich an die Unschuld einer Hure ,als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz. (Verfasser unbekannt) .Wenn es gegen die Ampel geht (im weitesten Sinne) dann trifft dieses Zitat fast immer zu . Staatsanwälte sind weisungsgebunden und somit können fast alle Schweinereien der Politiker von staatsanwaltlichen Ermittlungen verschont werden .Beispiele gibt es dafür zuhauf .Wo kein Kläger ,da kein Richter . Wenn es jedoch gegen "Rechts" geht ,ist keine Anklage zu dumm ,um nicht noch erhoben zu werden (siehe Höcke). Dazu bedarf es dann noch einiger willfähriger Richter . Woran erinnert mich das Ganze bloß ? Die Frau Dr. Witzschel scheint ja extrem gefährlich zu sein ,daß man sie derart in Handschellen vorführen muß (einfach ekelhaft und entwürdigend) . Wieder einmal ein sehr guter Artikel ,Herr Mancini , den ich zu 100% unterschreibe .
AntwortenLöschenDumm nur, daß Fr. Witzschel keinen Migrahigru hat und auch kein Kopftuch trägt ,ansonsten wäre ihr dieser widerliche Prozess nebst Haft erspart geblieben . Eine derartige Ärtztin anzuklagen wäre schließlich rassistisch und würde sämtliche Dingsbums-Beauftragten auf den Plan rufen.
AntwortenLöschen