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Afghane macht bei der Krankenpflege kurzen Prozess

Nichts wünschen sich unsere Alten und Pflegebedürftigen in Heimen und Versorgungseinrichtungen, endlich einigermaßen würdevoll und vernünftig betreut zu werden. Aber auch in unseren Krankenhäusern feiert der Notstand fröhliche Urständ. Laut SPIEGEL online fehlen 80tausend Pflegekräfte, mehr als 25tausend Fachkraft-Stellen sind unbesetzt.


Nun aber hat eine Fachkraft aus Syrien seine eigene Methode entwickelt, das Problem zu lindern. Der Logik des personellen Fehlbestandes folgend, muss er sich wohl gedacht haben, seinem Pflegefall, einem Rentner aus Wittenburg, Mecklenburg-Vorpommern, kurzerhand die Kehle durchzuschneiden. Denn auch durch vorzeitiges Ableben eines dahinsiechenden Querulanten korrigiert sich das prozentuale Missverhältnis zwischen Pflegern und Patienten.

Gewiss, meine Interpretation ist ein wenig überzogen, doch angesichts solch brutaler Taten schießen Verschwörungstheoretikern auch solche Auslegungen ins Kleinhirn. Doch was ist genau geschehen, in dem Einfamilienhaus des 85-järigen Rentners, der auf jede Hilfe angewiesen war. Immerhin gab es einen Zeugen.

Ein Haushaltshelfer, der mit im Haus des Rentners lebte, beobachtete zufällig den Angriff über eine Kamera. Allerdings habe er zunächst angenommen, der 20-Jährige habe dem alten Mann die Decke gerichtet, sagte Claudia Lange, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Schwerin. Was den Mann zu dieser Tat bewogen hat, darüber kann man nur spekulieren. Mein Tipp – vermutlich war er erbost über sein mickriges Salär, über das sich sämtliche ausgebildeten Kranken- und Altenpfleger seit Jahren beschweren, aber dennoch die meisten ihrer Patienten am Leben lassen.

Laut Polizeibericht hat die Tochter des bedauernswerten Opfers, eine junge Frau, die sich aktiv in der sächsischen Flüchtlingshilfe einsetzt, den „abgelehnten Asylbewerber“ als Pfleger empfohlen. Der Mann lebte zuvor in einer Flüchtlingsunterkunft im Raum Zwickau (Sachsen). Dessen Asylantrag war jedoch abgelehnt worden und er musste mit einer Abschiebung rechnen. Sein Duldungsstatus durch die sächsischen Behörden bis Ende Januar 2019 gab ihm noch einmal eine Galgenfrist.

Dazu muss man wissen, dass Ausländer, die einen Pflegeberuf erlernen, im Südwesten vor einer Abschiebung geschützt sind. Auch Bayern hat bereits eine solche Regelung, während man in Mecklenburg-Vorpommern an einem Pilotprojekt arbeitet. Diese neue Regelung soll es ermöglichen, den dringenden Bedarf an Alten- und Krankenpflegern zu decken.

Unser Bewerber für den CDU-Partei-Vorsitz hatte die grandiose Idee entwickelt, den unverantwortlichen Mangel an Pflegekräften mit preiswerten, aber willigen Flüchtlinge abzufedern. In diesem Falle jedoch zum Nachteil des Rentner Dietrich P., wie sich nun erwies. Ich möchte über die Konsequenzen der Schnapsidee eines Ministers gar nicht erst denken. Jens Spahn, den ich bislang intellektuell gesehen, immerhin noch zum Durchschnitt gezählt hätte, glaubt allen Ernstes, sein Budget für den Pflegebereich durch Einsatz muslimischer Flüchtlinge ein wenig schonen zu können. Die Alten und Kranken werden sich angesichts des selbstlosen Einsatzes von hochqualifizierten Messermördern warm anziehen müssen, sollten sie sich beim Stuhlgang mit der Bettpfanne widerspenstig zeigen.

Gut, gut, der Afghane wurde inzwischen am Nachmittag des Samstages an der A24 bei Geesthacht (Schleswig-Holstein) von der Autobahnpolizei festgenommen, wie Steffen Baudler vom Polizeipräsidium Rostock bestätigte. Die Tatwaffe allerdings wurde noch nicht gefunden. Vielleicht kommt jemand von der Polizei noch auf die Idee, in der Küche im Messerblock mal nachzusehen. 


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