Nun werden uns auch noch die letzten „Freiheitsrechte“ genommen. Zukünftig dürfen Muslime, Schwule, Lesben oder andere außergewöhnliche Lebensformen nicht mehr verunglimpft oder beleidigt werden. Die Bundesregierung macht aus einer Meinungsäußerung nun einen Straftatbestand, auch wenn die oben Genannten pauschal als minderwertig diskreditiert werden. Auch homophobes Gedankengut und verhetzende Beleidigungen werden nach dem Willen des Gesetzgebers ins Strafgesetzbuch integriert, gleich, ob sie in Briefen, E-Mails oder in Netzwerken geäußert werden. Das erfasst übrigens auch das bloße Weiterleiten etwa von Internet-Posts. Doch ist die Sache nicht so einfach, wie sie sich liest. Wenn beispielsweise ein Muslim einem ihm verhassten Deutschen entgegenschmettert: „Isch mach disch Krankenhaus, du Christenschwein“ oder gar: Isch fick deine Mutter und deine Oma“, dann mag das für betroffene Einheimische menschlich nicht ganz in Ordnung sein, muss aber im Alltag hingenommen werden, zumal de
Die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Rücksicht werden von der Verantwortung bestimmt. (Claudio Michele Mancini)