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Deutschland – Kinder-Feindesland - stand Margot Honecker Pate?

Ich wills mal so sagen: Nichts auf der Welt ist gefährlicher, wenn sich ein aufrechter, deutscher Beamter ins Zeug legt und zu denken versucht. Und selbst, wenn viele glauben, Beamte würden sich nur an Vorschriften halten, der irrt. Vorgestern haben einige von ihnen ihre Synapsen bemüht und dann auch noch gehandelt. Ob vorsätzlich oder versehentlich, darüber schweigen die Betroffenen.


Die Kaderschmieden der „geistigen Beamten-Eliten" befinden sich derzeit nicht nur Hessen, sondern in drei weitern, noch schamhaft geheim gehaltenen Bundesländern. Dennoch scheinen sich die behördlichen Denkfabriken schneller auszubreiten, als es COVID je könnte. Auf der Covid-Agenda steht Kinderquälerei ganz oben. 

In den Amtsstuben haben kinderfeindliche Ärmelschoner und die professionellen Erzfeinde Halbwüchsiger und Jugendlicher ein Verteidigungskonzept gegen die kleinen Virenschleudern im Haushalt entwickelt. Es handelt sich um die häusliche Isolation für Kinder mit Corona-Verdacht. Und kaum hatten diese von jeglicher Empathie befreiten Staatsdiener zu Ende gedacht, hagelte es behördliche Anordnungen an die Eltern. Ja, fleißig ist er ja, der Beamte, wenn es um die Evaluierung von Strafandrohungen und Umsetzung staatlicher Gewalt geht. Da fühlt er sich wohl.

So heißt es wortwörtlich in der amtlichen Mitteilung: „Ihr Kind muss im Haushalt Kontakte zu anderen Haushaltsmitgliedern vermeiden, indem Sie für zeitliche und räumliche Trennung sorgen (keine gemeinsamen Mahlzeiten. Ihr Kind sollte sich möglichst allein in einem Raum getrennt von den anderen Haushaltsmitgliedern aufhalten)." Der Vater dieser wahrhaft fürsorglichen Denkleistung hat wohl die Mütter vergessen, die ihm etwas husten werden, ihre Kinder in den Keller zu sperren, wenn's in der Wohnung zu eng werden sollte. Mir scheint, bei der Entwicklung dieser Idee hat Margot Honecker - Gott hab sie selig - Pate gestanden.

Nun ja, es steht dennoch zu vermuten, dass Daddy umgehend seinen Werkzeugkoffer aus dem Keller holt und mit der Heimfräse eine Öffnung für die Knastklappe in der Tür des Kinderzimmers stemmt. Und sollte der eine oder andere Vater handwerklich nicht so bewandert sein, kann er ja die Tür mit einer Kreissäge am unteren Ende um 10 Zentimeter kürzen, damit Mama wenigstens das Essens-Tablet drunter durchschieben kann. Ab welchem Alter die infizierten Kiddies in eine Ein- oder Zwei-Mann-Zelle unterbracht werden müssen, geht aus den Schreiben nicht hervor. Es steht zu befürchten, dass so manch ein deutscher Gesetzesbückling seinen zweijährigen Kevin zusammen mit dem 3-jährigen Schwesterchen Schantalle in die Isolationshaft nimmt.

Und nein, es ist kein Witz, auch wenn es der Leser annehmen könnte. Wie die "Neue Westfälische" berichtete, haben inzwischen mehrere Gesundheitsämter in drei Bundesländern Eltern dazu aufgefordert, ihre Kinder im privaten Haushalt von den restlichen Familienmitgliedern zu trennen und zwar für den gesamten Zeitraum der verhängten Quarantäne. Auch sehr junge Kinder sollen sich demnach getrennt vom Rest der Familie in ihrem eigenen Zimmer aufhalten. Dass es Millionen Haushalte gibt, in denen von eigenen Kinderzimmern keine Rede sein kann, scheint den Behörden nicht bekannt zu sein. Umso genauer kennen sie die zu verhängenden Bußgelder. Schließlich haben sie die ja selber erfunden.

Überwacht wird das ganze wohl von den Gesundheitsämtern. Denn in den amtlichen Verfügungen werden drakonische Strafen bei nicht genehmigten Freigang der kleinen Racker mit „Herausnahme“ der Schutzbefohlenen gedroht, wie es im Beamtenjargon so harmlos klingt. Und das klingt so: Bei Nichteinhaltung der "Isolation in sogenannter häuslicher Quarantäne" wird mit einer zwangsweisen Unterbringung des Kindes in einer geschlossenen Einrichtung gedroht.



Kinderrechte? In unserem Land? Und das auch noch bei einer Regierung, die sich in jeder x-beliebigen Polit-Show damit profiliert, Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben? Je tiefer der aufmerksame Leser in die Amts-Thematik einsteigt, desto mulmiger kann ihm werden. Da bezieht eines der genannten Gesundheitsbehörden auf Anfrage schriftlich Stellung, bei deren Inhalt man nur noch davon überzeugt sein kann, dass die Behörde aufgrund akuten Personalmangels ein paar Leiharbeiter aus der benachbarten Psychiatrie angefordert hat.

So heißt es wortwörtlich: „Wenn ein Kind zum Schutz anderer zwangsweise isoliert werden müsste, wären immer die Eltern dabei. Diese Maßnahme wäre die ultima ratio, wenn die Eltern durch ihr Verhalten nicht dafür Sorge tragen, dass Außenstehende durch das Kind nicht angesteckt werden können." Ah, ja…! Demnach sind Außenstehende also auch die Eltern in der gemeinsamen Wohnung, ansonsten erklärt sich ja auch die Isolationshaft im Kinderzimmer nicht. Ich plädiere ja, dass der Bund den betroffenen Eltern erfahrene Schließer aus den Hochsicherheitsknästen Stuttgart-Stammheim kostenlos zur Verfügung stellt. Die haben Erfahrung mit der adäquaten Unterbringung von gefährlichen Delinquenten in Einzelzellen und wissen, was zu tun ist, wenn jemand in seinem Quartier brüllt und randaliert.

Es bleibt zu hoffen, dass einige Eltern im Garten einen Hundezwinger haben und dort wenigstens eine artgerechte Haltung der kleinen Hosenscheißer gewährleistet ist. Wassernapf, Fress-Schüssel und ein paar Leckerli, dann kann Covid kommen. Man stelle sich vor, die 4-jährige Ivette Lehmann klettert aus Verzweiflung über die Isolation auf Hochbett, fällt hinunter und bricht sich den Hals. Wird dann die Mutter wegen behördlich angeordneter Unterlassung der Aufsichtspflicht von der Jugendbehörde vor Gericht gezerrt?

Jetzt, nachdem die behördliche Idiotie ruchbar geworden ist, behaupten die Landratsämter, man sei missverstanden worden. Was, bitte, kann man unter "getrennter Unterbringung" oder dem Begriff "Separierung" falsch verstehen?  Und nein, man kann nicht missverstanden werden, wenn man hirnbefreite Beamtendödels erst gar keine Briefe schreiben lässt. Immerhin, die Verteidigung des Landratsamtes in Karlsruhe lautet wie folgt.: „Bei Corona-Fällen müssten Infektionsketten nachverfolgt und unterbrochen werden. Das gelte auch innerhalb einzelner Haushalte und Familien, und es gilt auch für Kinder. Dass Isolationsmaßnahmen bei Kindern abhängig von Alter, Entwicklungsstand und auch den Bedürfnissen des einzelnen Kindes umgesetzt werden sollten, sei klar.“

Und dann schiebt der Landrat eine geradezu wegweisend-phänomenale Begründung hinterher: Bei der Musterverfügung habe sich das Amt an Vorlagen anderer Landkreise "und insbesondere auch am Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes orientiert". Quarantäneverfügungen seien im Übrigen auch im Interesse der Eltern. Nur so könnten sie vom Job freigestellt werden und sich um ihr Kind kümmern. "Eine bloße Empfehlung zur Kontaktreduzierung reicht hierfür nicht aus." Mit anderen Worten: Einzelhaft. Wecken, um 6 Uhr, Vollzähligkeitsapell, Frühstück durch die Klappe, Hofgang entfällt ersatzlos. Und damit Ruhe herrscht - Tüten kleben. 

"Eine bloße Empfehlung zur Kontaktreduzierung reicht hierfür nicht aus", so der Landrat. Lieber Herr Landrat, Sie sprechen von "geschlossenen Einrichtungen" in Ihrem Rundschreiben an die Eltern. Sie haben nicht „empfohlen“, sondern unter Androhung von Strafen „angeordnet“. Und dass man an dieser Stelle für Sie das Gesetz zu Ihrer Aufklärung bemühen muss, überschreitet jede Zumutung. Kinder können nur von Eltern getrennt werden , wenn nach Art. 6, Abs. 3 GG eine krasse Kindeswohlgefährung vorliegt. Bei allem Respekt, verehrter Herr Landrat, mir scheint, nicht nur ihre Behörde, sondern auch ihre Sesselpupser gefährden massiv Kindeswohl, und zwar qua Anweisung ihrer Behörde. Wie wäre es, wenn Sie sich, verehrter Herr Landrat, freiwillig mitsamt ihren Behörden-Lakaien in Einzelhaft ihrer städtischen Vollzugsanstalt begeben würden? Dann wären wenigstens unsere Kinder und auch so manche Eltern geschützt.


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