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23-Jähriger vergewaltigt junge Mädchen

…so die Headline der „Westfälischen Rundschau“. Dieses Blatt, wie viele andere Redakteure von Tageszeitungen und Journalen pflegen die inzwischen schöne Tradition, aus dem Wort Afghane, Marokkaner oder Tunesier entweder einen „Mann“ oder einen „23-Jährigen“ zu machen, wenn es um schlimmste sexuelle Übergriffe oder brutale Verbrechen geht.



Der „neutralisierte“ Terminus „Mann“ soll nach Möglichkeit bei den Bürgern das positive Bild der vielen Sozialgäste in unserem Land aufrechterhalten. Begriffe wie Ausländer, Fremder, Dunkelhäutiger oder gar das verpönte Unwort mit „N“, mit denen oft genug und fälschlicherweise schaumgefüllte Leckereien in heimischen Bäckereien als „Kuss“ angeboten werden, stehen in deutschen Redaktionen entweder auf dem Index oder müssen perspektivisch-optimistisch verwendet werden. Wann legt man diesen willfährigen Schmierfinken in deutschen Redaktionen endlich das Handwerk.

Sollte ein dunkelhäutiger Vergewaltiger, Messerstecher, Dealer oder Bombenleger zufällig verhaftet werden, ist die Polizei angehalten, den Stammbaum des Verdächtigen mindestens auf deutsche Wurzeln hin zu untersuchen, bevor man ihn zu Unrecht in U-Haft sperrt. Damit wird gewährleistet, dass die Nationalität des Täters klar definiert werden kann, besonders wenn er aus einem weit entfernten Land stammt und schon seit Jahren unter uns lebt.

Möglicherweise findet sich bei der Durchsuchung des Täters sogar ein deutscher Personalausweis, um zu dokumentieren, dass es sich bei dem afrikanischen Gewaltverbrecher, der eine Brücke in die Luft gejagt hat, um einen waschechten Deutschen handelte. Es gilt, Missverständnisse in der Bevölkerung zu vermeiden und den guten Ruf unserer Gäste zu bewahren. Im Polizeibericht können wir dann - völlig undiskriminiert -, nachlesen, dass es sich bei dem Notzuchtverbrecher um einen Dortmunder, Hanauer, Münchner oder Hamburger gehandelt hat. Dazu sind wir schon aufgrund unserer schuldhaften Vergangenheit vor 80 Jahren verpflichtet.

Doch zurück zu unserem Afghanen, der sich bei seinen Übergriffen auf minderjährige Mädchen durchaus an seine landestypischen Sitten und Gebräuche gehalten hat. Innerhalb weniger Wochen hat er sich gleich an drei minderjährigen Mädchen aufs Übelste vergangen. Allerdings im falschen Land. Gut möglich, dass der Mann sich hier noch nicht optimal eingelebt hatte und die Tragweite seines Handelns gar nicht einschätzen konnte. Die Polizei beschreibt den letzten „Vorgang“ wie folgt: Am Freitag hat der „Mann“ mit vorläufigem Aufenthaltsrecht das Mädchen in einen Hausflur gelockt und dort vergewaltigt. Weil das Mädchen eine gute Täterbeschreibung ablieferte, konnte ihr „Peiniger“ noch in der Nacht zu Samstag verhaftet werden. Nun erging Haftbefehl wegen dreier Notzuchtverbrechen, Drogenhandels und einigen Diebstähle.

Schwer zu verstehen ist allerdings die Genese der Gewaltverbrechen und wie es dazu kommen konnte. Der Drecksack stritt die Vergewaltigung an einem 12-Jährigen Mädchen vehement ab und wurde vermutlich aufgrund seiner „Glaubwürdigkeit“ 12 Tage später wieder auf freien Fuß gesetzt. Offizielle Begründung: Fester Wohnsitz. Keine Fluchtgefahr. Überdies habe sich das halbwüchsige Mädchen beim „Kreuzverhör“ in Widersprüche verwickelt. Wenn man es genau nimmt, wog die erste Vergewaltigung aus Sicht des Richters doch nicht so schwer. Ein einmaliger Ausrutscher.  Er sah sich auch aus diesem Grund genötigt, bei dem Hilfesuchenden noch einmal Fünfe gerade sein zu lassen.

....wenn Frau Göring-Eckardt das sagt - muss man für unsere
Gäste andere Maßstäbe anlegen.


Im Gerichtsdeutsch heißt das so: „Im Haftprüfungstermin traten Umstände zutage, die Zweifel an den Angaben des Opfers begründen konnten.“ Wahrscheinlich lag der Richter mit seiner Entscheidung völlig richtig, den Mann wegen mangelnder Fluchtmotivation aus der Haft zu entlassen, denn weshalb sollte ein Afghane fliehen, wenn er in deutschen Städten an jeder Ecke gleich Dutzendfach auf Mädchen trifft, die alle nur das Eine wollen. Dass der Afghane zwei Wochen nach der feierlichen Entlassung – freilich nicht ohne eindringliche Ermahnung des Gerichtes – erneut an zwei weiteren Mädchen verging, das muss den Richter schwer enttäuscht haben.


„Es war ein vergleichbares Geschehen”, bestätigte jetzt Staatsanwalt Börge Klepping auf Nachfrage auch die frühere Tat. Denn Ende Juni hat sich der Besucher mit bedingtem Aufenthaltsrecht in Deutschland bereits an einem elfjährigen Mädchen vergangen. Nachdem das elfjährige Mädchen die Tat zur Anzeige gebracht hatte, wurde der Beschuldigte am 21. Juni 2020 von der Polizei in Dortmund vorläufig festgenommen und am 22. Juni 2020 dem Haftrichter vorgeführt. 

Sucht man in Google nach dem Stichwort Afghane und Vergewaltiger, stößt man gleich mehrfach auf Publikationen, die den Bewohnern des Landes der Taliban ein hohen Libido-Mangel-Syndrom bescheinigen. So titelte die BILD: Afghane vergewaltigte 83-Jährige Rentnerin.

https://www.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/vergewaltigung-verurteilter-schaender-soll-rentnerin-83-missbraucht-haben-71634178.bild.html

So dürfen wir lesen, dass der 47-Jährige Afghane am Abend des 9. Januars 2020 der alten Dame Christiane B. (83) in der Nähe des Delitzscher Bahnhofs in eine Unterführung gefolgt ist. Dort riss er die schwerhörige Seniorin von hinten zu Boden und verging sich an ihr in brutaler Weise. Das verschlägt jedem die Sprache. Der Mann sitzt für dir Tat drei Jahre ein. In diesem Zusammenhang plädiere ich dafür, solchen Tätern noch vor dem Prozess die deutsche Staatsbürgerschaft zu erteilen. Es wäre im Sinne einer fairen Migrationspolitik ein wertvoller Beitrag, Statistiken mit zuordenbaren Straftaten nicht über Gebühr zu versauen.

Auch wenn sich die Justiz seit mehreren Jahren permanent selbst ein Armutszeugnis ausstellt, macht mir wenigstens ein Kommentar der Presse  Hoffnung, dass sich die Herren Richter noch lächerlicher machen, als sie schon sind und sich selbst überflüssig machen. "Man will darüber nachdenken, ob bei dem Sexualverbrecher in Dortmund eine Abschiebung ins Heimatland möglich sei." Nun ja, solange man nur darüber nachdenkt, kann dem armen Kerl ja nicht viel passieren.

Kommentare

  1. Dabei wundert es, dass der 47-Jährige nicht nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt wurde, so wie sonst üblich.

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