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Es werden Posts vom August 10, 2026 angezeigt.

Die seltsame Flucht eines Amokläufers nach Kolumbien.

  Die heutige Schlagzeile im „Münchner Merkur“ könnte man nachgerade als „bayerisches Justiz-Schmankerl“ mit besonderem Unterhaltungswert bezeichnen. Das Landgericht Ansbach hatte den Amokläufer „Georg R.“ am 29. April 2010 unter anderem wegen versuchten Mordes in „47 Fällen“ verurteilt und seine Unterbringung in der forensischen (geschlossenen) Psychiatrie in Erlangen angeordnet. Dort verbrachte er erst einmal 15 Jahre, bei guter Führung, wie es aus dem Kreis der Ärzteschaft verlautete. Was normalerweise in jedem Rechtsstaat undenkbar ist, hat in Deutschland eher selten Gültigkeit. Das mag auch daran liegen, dass man bei Straftätern auf den ersten Blick oft nicht mehr genau unterscheiden kann, ob wir es mit einem "rechten migrantischen" oder einem "linken Bio-Deutschen" Täter zu tun haben. Überdies stellt sich vor einem eventuellen Zugriff der Polizei erst die Frage, ob der Mann gefährlich ist, sollte er in einem Zug oder einem Einkaufszentrum eine Axt, ein Messe...