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Die seltsame Flucht eines Amokläufers nach Kolumbien.

 Die heutige Schlagzeile im „Münchner Merkur“ könnte man nachgerade als „bayerisches Justiz-Schmankerl“ mit besonderem Unterhaltungswert bezeichnen. Das Landgericht Ansbach hatte den Amokläufer „Georg R.“ am 29. April 2010 unter anderem wegen versuchten Mordes in „47 Fällen“ verurteilt und seine Unterbringung in der forensischen (geschlossenen) Psychiatrie in Erlangen angeordnet. Dort verbrachte er erst einmal 15 Jahre, bei guter Führung, wie es aus dem Kreis der Ärzteschaft verlautete.

Was normalerweise in jedem Rechtsstaat undenkbar ist, hat in Deutschland eher selten Gültigkeit. Das mag auch daran liegen, dass man bei Straftätern auf den ersten Blick oft nicht mehr genau unterscheiden kann, ob wir es mit einem "rechten migrantischen" oder einem "linken Bio-Deutschen" Täter zu tun haben. Überdies stellt sich vor einem eventuellen Zugriff der Polizei erst die Frage, ob der Mann gefährlich ist, sollte er in einem Zug oder einem Einkaufszentrum eine Axt, ein Messer oder ein Schnellfeuergewehr mit sich führen. Bei der Beurteilung kommt es ganz wesentlich darauf an, ob der Mann blond ist und einen akkuraten Seitenscheitel trägt oder eher einen südländischen Eindruck macht und gar "Allahu al Akbar" in die Menge ruft.

Bei unserer schwingt das Uhrpendel der Justiz nicht etwa nach links, sondern hauptsächlich nach rechts, und bei so manchem Vollbartträger auch mal gar nicht. Besonders dann nicht, wenn das Risiko disziplinarischer Folgen wegen diskriminierenden oder fremdenfeindlichen Eingreifens der Polizei in die Privatsphäre eines entsprungenen Häftlings besteht. Machen wir es kurz: Der Mann, gemeingefährlich und gerissen, bekam „unbegleiteten“ Ausgang.

Was soll ich sagen: Übermannt vom süßen Duft wiedergewonnener Freiheit, ließ der hochgefährliche Straftäter die ihm gebotene Chance nicht ungenutzt verstreichen. Und Schwupps, war er weg. Und wer da glaubt, die Fleisch gewordene Zeitbombe hätte sich nur bis maximal nach Würzburg, Nürnberg oder im günstigsten Fall auch nach Frankfurt absetzen können, der irrt. Was sich dann entwickelte, würde ein Buchverlag seinem Krimi-Autor nicht ungestraft durchgehen lassen. Im Gegenteil, er hätte den „Geschichtenschreiber“ nach Vorlage des Manuskriptes achtkantig zur Hintertür rausgeworfen.

Doch zurück zu "unserem Georg". Ermittler verfolgten unter Einsatz erheblicher Steuermittel die Spur des Geflüchteten bis nach Kolumbien, wo er mithilfe der Behörden in Bogota festgenommen wurde. Nicht nur jeder pauschalreisende Mallorca-Urlauber fragt sich nun, wie man ohne Pass oder Ausweis, ohne Gepäck, ohne Geld und ohne Kreditkarte an ein Flugticket kommt, dann die Sicherheitskontrollen beim Einchecken ohne aufzufallen umgeht, ein Flugzeug mit dem Ziel Südamerika besteigen und nach einem 13-Stunden-Flug nach Kolumbien an den Zollkontrollen der dortigen Polizei vorbeikommt. Das schaffen nur Tom Cruise und Bruce Lee.  

Ich will jetzt wirklich nicht päpstlicher sein als der Papst, aber in Kolumbien, dem Land des gepflegten Drogen-Anbaus und der überaus erfolgreichen Koks-Kartelle, dürfen Polizisten "ohne Ansehen der Person" bärtige Leute verhaften, auch dann, wenn sie sich in Buxtehude oder in Unterschönmattenwaag im Odenwald etwas zu Schulden haben kommen lassen. Schwamm drüber, andere Länder, andere Sitten - so sagt man.

Es irritiert mich aber doch ein wenig, dass Georg ohne Begleitperson und ohne elektronische Fußfessel auf die Menschheit losgelassen wurde. Als wenn dieser Vorgang für sich gesehen nicht schon genug der Posse gewesen wäre, setzte unsere deutsche Justiz noch einmal einen obendrauf. Der Delinquent wurde im September letzten Jahres in Kolumbien festgesetzt, um ihn wieder dem deutschen Strafvollzug zuzuführen. Anstatt den Mann in einem kolumbianischen Knast schmoren zu lassen, ordnete die Staatsanwaltschaft die sogenannte Rückführung in die Psychiatrie Erlangen an. Ein Charterflug wurde geordert, 7 Beamte als „Flugbegleiter“ aufgeboten und enorme organisatorische Maßnahmen getroffen. 

Das hört sich in der Staatsanwaltschaft dann so an: Wie Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier ausführt, zählen zu dem verauslagten Betrag von knapp 200.000 Euro „auch die Kosten der Vollstreckung“. Die Fahndung, Festnahme und Rückführung aus Kolumbien seien auf Basis des rechtskräftigen Urteils sowie ausländerrechtlicher Vorschriften Kolumbiens erfolgt. Für den Rückflug von Kolumbien nach Deutschland war laut Angaben der Staatsanwaltschaft Ansbach ein regulärer Direktflug keine Option. Für den Transport des gefesselten 34-Jährigen musste eigens eine Maschine gechartert werden, da nur so die notwendigen Sicherheitsbedingungen erfüllt werden konnten.

Offen gestanden, die Tatsache, dass man diesen „Amok-Georg“ wieder in seine Heimat zurückbringt, sofern man bei ihm von Heimat sprechen kann, ist schon spektakulär genug. Immerhin verschweigen die Behörden bis heute hartnäckig, welcher Nationalität dieser Georg angehört und erwecken zwingend den Eindruck, es handele sich um einen Deutschen. Noch spektakulärer ist die Berichterstattung unsere Systempresse. Denn eines ist doch klar: Die Bürger, deren Steuermittel bei dieser Aktion verbraten wurden, interessiert doch viel mehr, wie es Georg schaffte, sämtliche notwendige Vorbereitungen ohne Kontakt zur Außenwelt in einer geschlossenen Psychiatrie zu treffen, um sich noch am selben Tag des Freigangs nach Bogota abzusetzen.

Wie darf man sich das hierzulande vorstellen? Ging Amok-Georg schnurstracks zu seiner ehemaligen Hausbank und bat dort um einen Kleinkredit, damit er später in Bogota "flüssig genug ist", um dort für ein paar Wochen über die Runden zu kommen? Fällt ein aus der Psychiatrie entkommener Flüchtender erst dann auf, wenn er im Jumbo-Jet nach Bogota in einer Zwangsjacke und Handschellen gefesselt auf dem Sessel der Business-Class Platz nimmt und sich bei der Stewardess ein Fläschchen Dom Pérignon bestellt? Da stellen sich schon Fragen über Fragen.  

Jeder der einigermaßen reisekundig ist, weiß genau, was benötigt wird, wenn er, – wie im Falle unseres Georgs, - mal eben nach Südamerika jetten will. Es beginnt mit ausreichend Geldmitteln, ICE-Fahrkarte zum Flughafen, Kauf eines Flugtickets, Reisepass für die Aus und Einreise und selbstredend „Kleingeld“ für den kleinen Hunger zwischendurch. 

Und wie hat Georg nach der Ankunft seinen weiteren „Ausflug“ mit dem Hotel oder Unterkunft ohne gültigen Personalausweis und ohne Geld „gemanaged“? In aller Regel werden Strafgefangenen sämtliche Dokumente weggenommen - so auch Scheckkarten, Führerschein und Kreditkarten, um zu verhindern, dass man sich zur vorbeugenden Verhinderung einer Flucht an eventuellen Guthaben auf Konten bedient.

Nun ja, vielleicht war die behandelnde Ärztin in der Psychiatrie in Erlangen seine Tante oder Geliebte, die ihr "Herzblatt" beim ersten Freigang mit reichlich Kleingeld ausgestattet hat? Möglicherweise war der Direktor der Psychiatrie sein Onkel oder ein fürsorglicher Freund der Familie? Klar ist jedenfalls, ohne massive Unterstützung von außen wäre diese Flucht absolut unmöglich gewesen. Dazu muss man wissen, dass "Freigänger" für die Zeit des "Ausgangs" einen von den Justizbehörden speziell ausgefertigten "Ausweis" erhalten, der in einer unverkennbaren "signalgelben" Grundfarbe ausgestellt ist und bei eventuellen Kontrollen durch die Polizei nur zur Feststellung der Personalien dient.

Wie man es dreht und wendet, bei Lichte betrachtet hat uns die deutsche Justiz und Gerichtsbarkeit einschließlich des Vollzugs in der Psychiatrie ein weiteres ernüchterndes Beispiel einer deutschen Lachnummer geboten, dessen Ende vermutlich den Bürgern schamhaft vorenthalten werden wird. Ein kritischer Blick über das Zusammenwirken von Justiz und Behörden wäre auch in diesem Falle sicher sehr aufschlussreich. Oberfaul ist die ganze Angelegenheit allemal.

                                          

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