Das Recht auf freie Religionsausübung ist, was die christliche Hemisphäre anbetrifft, nicht nur Ausdruck für gelebte Freiheit und Demokratie, sie ist auch Grund- und Menschenrecht. So weit so gut. Doch die Sache hat einen Haken. Die Religionsfreiheit findet ihre Grenzen in den konkurrierenden Menschenrechten. Diese Grenzziehung gegenüber der freien Religionsausübung hat noch eine weitere Dimension. Westliche Demokratien fußen als weitgehend säkularisierte Gemeinwesen auf der jahrhundertealten Trennung von Staat, Kirche und Herrschaft. Genau jene Form der Trennung gibt es in arabischen Kulturkreisen nicht. Wenn unsere christliche Gesellschaft bedenkenlos und selbstverständlich in unseren Großstädten den Bau von Moscheen zulässt und damit die freie Ausübung von Religion akzeptiert oder fördert, dann mag dies unserem Grundgesetz und den Grundrechten entsprechen, muss aber nicht jedem gefallen. Wenn jedoch der muslimische Glaube daraus den Anspruch ableitet, die öffentliche Moral...
Die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Rücksicht werden von der Verantwortung bestimmt. (Claudio Michele Mancini)