Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden, und nicht, wie die rot-grüne Koalition gehofft hatte, nur in 230 Wahlkreisen. Eine Teilwiederholung, die noch eine Art „Gesichtswahrung“ für die derzeit regierenden Parteien dargestellt hätte, wird nun zum Desaster. Der Bundeswahlleiter Stephan Bröchler hat nun die Wahlwiederholung für den 12 Februar 2023 festgesetzt. Die offizielle Bekanntgabe des Termins erfolgt am Freitag im Amtsblatt, so Bröchler. Nach dem am Mittwoch ergangenen Urteil des deutschen Verwaltungsgerichtshofes steht nun fest. Die Berliner Wahlen waren gekennzeichnet von schummeln und mauscheln, schwindeln und tricksen, kungeln und manipulieren. Wenngleich das Gericht das, was in Berlin als Wahl verkauft wurde, nicht mit diesen Attributen belegte, lässt das Urteil keinen Zweifel daran, dass die „schweren, systemischen Mängel“ alles andere, nur kein Versehen gewesen sein kann. In der Amtssprache lautet die Begründung wie folgt: „Die ...
Die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Rücksicht werden von der Verantwortung bestimmt. (Claudio Michele Mancini)