Vize-Regierungsbeauftragter Markus Paulick erklärte gestern schmallippig, dass die als Beweismittel eingestuften Aufzeichnungen auf von der Leyens Handy im August „sicherheitsgelöscht“ wurden. Da darf man sich schon mal fragen, für wessen Sicherheit belastende Tatsachen „geschreddert“ wurden. In der Berateraffäre des Verteidigungsministeriums wollte der Bundestag die Handy-Daten von Ursula von der Leyen aus ihrer Zeit als Ministerin auswerten, weil der berechtigte Verdacht auf justitiable Tatsachen bestand. Tatsache ist aber auch, dass irgendjemand die Anweisung zur „Sicherheitslöschung“ gegeben hat. Der Grüne Tobias Lindner, sicherheitspolitischer Sprecher, bemühte in einem ARD-Interview den Begriff „digitales Aktenschreddern“. Die Verdunklungsgefahr mutierte dank des unermüdlichen Einsatzes hoher Regierungsvertreter zum Hoffnungsstreifen am Horizont. Gerade noch rechtzeitig, dürften sich so einige der Polit-Komplizen sagen und atmen nun erleichtert auf. Die Daten wurde
Die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Rücksicht werden von der Verantwortung bestimmt. (Claudio Michele Mancini)